Glossar
Aktualisiert am 19/12/2024

Beitrag - Krankheit (Pflege)

Was ist die Gesundheitskasse? — Die Gesundheitskasse ist eine Krankenkasse, die die Kosten für die medizinische Versorgung verwaltet und erstattet, z. B. für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Rezepte. In Luxemburg stellt dieses System sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Gesundheitsdiensten haben, und bietet gleichzeitig eine Erstattung für beihilfefähige Behandlungen und Ausgaben.

Wer ist anspruchsberechtigt? — Alle Einwohner Luxemburgs sowie Grenzgänger sind verpflichtet, sich bei der CNS oder einer anderen Krankenkasse anzumelden. Selbstständige müssen ebenfalls Beiträge zahlen.

Welche Krankheitskosten sind gedeckt? — Die Krankenkasse deckt ein breites Spektrum an medizinischen Kosten ab, darunter allgemeine Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, verschriebene Medikamente, Zahnbehandlungen und Facharztbesuche. Für bestimmte zusätzliche Behandlungen kann eine Vorabgenehmigung erforderlich sein.

Was sind die Krankenkassenbeiträge (Pflege)? — Der Begriff bezieht sich auf die obligatorischen Krankenversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige in Luxemburg zahlen müssen. Mit diesen Beiträgen wird die Caisse Nationale de Santé (CNS) finanziert, die die medizinische Versorgung der Einwohner und Grenzgänger sicherstellt.

Wer ist zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet? — In Luxemburg sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber verpflichtet, durch Abzüge von der Lohnsumme Beiträge an die CNS zu leisten. Selbständige müssen auf der Grundlage ihres erklärten Einkommens Beiträge zahlen, die sie direkt an die CNS für ihren Krankenversicherungsschutz entrichten. Die Sätze bleiben gleich, aber das Beitragsverfahren unterscheidet sich, da sie die Zahlungen selbst abwickeln.

Wie viel wird von meinem Gehalt für die Krankenversicherung abgezogen? — Der Beitragssatz für die Krankenversicherung in Luxemburg beträgt in der Regel 5,6 % des Bruttogehalts. Er wird zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt, d. h. jeder zahlt 2,8 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, und wird in den monatlichen Lohnunterlagen ausgewiesen.

Wie werden die Beiträge berechnet? — Die Beiträge werden auf der Grundlage des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers berechnet und automatisch vom monatlichen Gehalt abgezogen. Diese Beiträge werden dann vom Arbeitgeber an die CNS überwiesen.

Gibt es Beitragsbeschränkungen? — Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze, d. h. der Beitragssatz von 5,6 % gilt nur für Gehälter bis zu einer bestimmten Grenze. Für Einkommen, die über dieser Grenze liegen, werden keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge erhoben.

Decken die Beiträge alle Krankheitskosten ab? — Die Beiträge tragen zu einem System bei, das die wesentlichen Kosten der Gesundheitsfürsorge abdeckt, z. B. Besuche beim Hausarzt, Krankenhausaufenthalte und verschriebene Medikamente. Bestimmte Behandlungen oder Dienstleistungen werden jedoch möglicherweise nur teilweise erstattet, so dass für eine vollständige Deckung eine zusätzliche Krankenversicherung erforderlich sein kann.

Was ist der Unterschied zwischen Pflege- und Geldleistungsbeiträgen?
  • Krankenkassenbeiträge (Pflege) decken medizinische Kosten wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Rezepte ab.
  • Krankenkassenbeiträge (Geldleistungen) finanzieren Geldleistungen, die Arbeitnehmer entschädigen, die aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen wie Mutterschaftsurlaub nicht arbeiten können.
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