Aktualisiert am
15/12/2025
Pauschale Abfindung (ADEM)
Was ist eine pauschale Abfindung? — Eine pauschale Abfindung (Indemnité forfaitaire) ist eine gesetzliche Abfindungszahlung, die Arbeitgeber in Luxemburg an Arbeitnehmer zahlen müssen, wenn die Gemischte Kommission (Commission mixte) eine externe berufliche Wiedereingliederung beschließt. Diese Entschädigung ist in Artikel L.326-9 (6) des luxemburgischen Arbeitsgesetzbuchs vorgeschrieben und dient als finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen ihre derzeitige Position nicht fortsetzen können und extern auf dem Arbeitsmarkt wiedereinglieder werden müssen.
Wann ist die pauschale Abfindung erforderlich? — Die Abfindung ist erforderlich, wenn die Gemischte Kommission feststellt, dass ein Arbeitnehmer nicht intern im Unternehmen wiedereinglieder werden kann und anderswo eine Beschäftigung suchen muss. Dies tritt typischerweise auf, wenn ein Arbeitnehmer für seine derzeitige Position medizinisch als ungeeignet erklärt wird, aber nicht vollständig arbeitsunfähig ist. Die Entscheidung hängt von der Unternehmensgröße und den spezifischen Umständen ab:
- Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern: Die Abfindung ist automatisch erforderlich, wenn eine externe Wiedereingliederung beschlossen wird
- Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeitern: Die Abfindung ist erforderlich, wenn das Unternehmen von der internen Wiedereingliederung befreit wird, indem es nachweist, dass die interne Wiedereingliederung dem Unternehmen einen schweren Schaden zufügen würde
Wie wird die pauschale Abfindung berechnet? — Der Betrag variiert je nach Dienstzeit des Arbeitnehmers, die zum Zeitpunkt der Benachrichtigung über die Entscheidung zur externen Wiedereingliederung bewertet wird:
- 5 Jahre oder mehr Dienstzeit: 1 Monatsgehalt
- 10 Jahre oder mehr Dienstzeit: 2 Monatsgehälter
- 15 Jahre oder mehr Dienstzeit: 3 Monatsgehälter
- 20 Jahre oder mehr Dienstzeit: 4 Monatsgehälter
Die Berechnung basiert auf den Bruttogehältern, die dem Arbeitnehmer in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Benachrichtigungsdatum tatsächlich gezahlt wurden. Dies umfasst Krankengeldleistungen, regelmäßige Prämien und Zuschläge, schließt jedoch Überstundenlöhne, Gratifikationen und Erstattungen für Nebenkosten aus.
Können Arbeitgeber die pauschale Abfindung erstattet bekommen? — Ja, Arbeitgeber mit weniger als 25 Mitarbeitern können eine Erstattung beim Beschäftigungsfonds (Fonds pour l'emploi) beantragen, der von der ADEM verwaltet wird. Der Erstattungsantrag muss schriftlich mit Belegen innerhalb von 6 Monaten nach der Benachrichtigung über die Entscheidung zur externen Wiedereingliederung eingereicht werden. Arbeitgeber mit 25 oder mehr Mitarbeitern sind in der Regel nicht erstattungsberechtigt, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Quotenausnahmen.
Wie wird die pauschale Abfindung steuerlich behandelt? — Die pauschale Abfindung ist steuerpflichtig, aber nicht beitragspflichtig. Das bedeutet, dass die Zahlung im steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers für das Jahr enthalten ist, aber keine Renten- oder Krankenversicherungsbeiträge anfallen.
Was passiert nach Erhalt der pauschalen Abfindung? — Sobald ein Arbeitnehmer den Status der externen Wiedereingliederung und die pauschale Abfindung erhält, wird er automatisch als Arbeitssuchender bei der ADEM registriert. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu 12 Monate (mit möglichen Verlängerungen). Wenn der Arbeitnehmer über die ADEM eine neue Beschäftigung zu einem niedrigeren Gehalt als in seiner vorherigen Position findet, kann er auch Anspruch auf eine Ausgleichszulage haben, um die Einkommensdifferenz zu decken.
Was ist der Unterschied zwischen der pauschalen Abfindung und anderen Wiedereingliederungsleistungen? — Die pauschale Abfindung unterscheidet sich von anderen während der externen Wiedereingliederung verfügbaren finanziellen Unterstützungen:
- Pauschale Abfindung: Eine einmalige Abfindungszahlung basierend auf der Dienstzeit, die vom Arbeitgeber zum Zeitpunkt der externen Wiedereingliederung gezahlt wird
- Arbeitslosengeld: Monatliche Zahlungen der ADEM für bis zu 12 Monate während der Arbeitssuche
- Ausgleichszulage: Laufende Zahlungen zur Deckung von Gehaltsdifferenzen bei Wiedereinstellung zu einem niedrigeren Lohn
- Berufliche Wartezulage: Leistungen, die nach Ablauf des Arbeitslosengeldes verfügbar sind, wenn keine geeignete Beschäftigung gefunden wurde
Synonyme: Wiedereingliederungsentschädigung, Festentschädigung, externe Wiedereingliederungszulage