Glossar
Aktualisiert am 19/12/2024

Beitrag - Rente

Was ist der Rentenbeitrag? — In Luxemburg bezeichnet der Rentenbeitrag die Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Rentenkasse. Mit diesen Beiträgen werden die Rentenleistungen finanziert, die die Arbeitnehmer im Ruhestand erhalten. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen, und auch der Arbeitgeber zahlt einen Teil für den Arbeitnehmer ein.

Wer zahlt die Rentenbeiträge? — Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber zahlen in die Rentenkasse ein. Der Beitrag wird automatisch vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Das luxemburgische Rentensystem basiert auf dem Umlageverfahren, d. h. die laufenden Beiträge werden für die Auszahlung an die derzeitigen Rentner verwendet.

Wie wird der Beitrag berechnet? — Der Beitrag ist ein Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. In Luxemburg tragen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer jeweils 8 % des Bruttogehalts bei, was einen Gesamtbeitrag von 16 % ergibt.

Ist die Teilnahme an der Rentenkasse obligatorisch? — Ja, alle in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer sind verpflichtet, Beiträge in die nationale Rentenkasse (Caisse Nationale d'Assurance Pension - CNAP) einzuzahlen.

Wer hat Anspruch auf Rentenleistungen? — Um eine volle Rente zu erhalten, muss man in Luxemburg mindestens 10 Jahre lang in das Rentensystem eingezahlt haben. Eine vorzeitige Pensionierung ist mit 57 oder 60 Jahren möglich, je nach Länge der Beitragszeiten.

Kann ich meine Rente erhalten, wenn ich Luxemburg verlasse? — Ja, Luxemburg hat mit vielen Ländern Abkommen geschlossen, die es ermöglichen, die Rentenleistungen auch dann zu erhalten, wenn man ins Ausland zieht, nachdem man in das Rentensystem eingezahlt hat.
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