Verträge Aktualisiert am 26. August 2026 3 Min. Lesezeit

Schulpflicht bis 18 und was das für den Studenten CDD bedeutet

Die Schulpflicht in Luxemburg steigt im September 2026 auf 18 Jahre. Was sich für den Studenten CDD und jugendliche Arbeitnehmer ändert, und was nicht.

Schulpflicht steigt auf 18 Jahre
Ab dem Schuljahr 2026-2027 steigt die Schulpflicht in Luxemburg von 16 auf 18 Jahre. Jugendliche müssen künftig zwei Jahre länger in der Schule bleiben als bisher. Das betrifft direkt eine gängige Vertragsform: den Studenten CDD, den befristeten Vertrag, mit dem Schüler und Studierende während des Schuljahres in Teilzeit oder während der Ferien in Vollzeit arbeiten können. Ab dem 1. September 2026 braucht es für diesen Vertrag außerhalb der Schulferien grundsätzlich 18 Jahre, nicht mehr 16 wie heute.

Was das Gesetz wirklich ändert

Bisher konnten Jugendliche die Schule rechtlich mit 16 Jahren verlassen. Ab dem 1. September 2026 liegt diese Grenze bei 18, laut dem Gesetz vom 20. Juli 2023 über die Schulpflicht (loi du 20 juillet 2023 relative à l'obligation scolaire). Die Begründung der Regierung: gefährdete Jugendliche länger im Bildungs- und Betreuungssystem halten, und Schulabbrüche verringern.

Auch die Kontrolle wechselt die Zuständigkeit: bisher lag sie bei der Gemeinde, künftig beim Staat. Eine Familie, die der Schulpflicht nicht nachkommt, erhält kein Bußgeld und keine Strafanzeige, das Gesetz schließt strafrechtliche Sanktionen ausdrücklich aus. Stattdessen greifen zunächst Unterstützungsmaßnahmen, und erst als letztes Mittel wird der Fall an das Jugendgericht gemeldet.

Ein Diplom bringt weiterhin einen früheren Ausstieg

Die Regel enthält eine eingebaute Ausnahme. Wer bereits ein Sekundarschul- oder Berufsausbildungsdiplom besitzt, von einer anerkannten luxemburgischen Einrichtung, öffentlich oder staatlich genehmigt privat, oder eine vom Bildungsministerium anerkannte gleichwertige Qualifikation, für den endet die Schulpflicht dort. Ein 17-Jähriger mit Diplom muss nicht wegen seines Alters noch ein Jahr länger zur Schule.

Arbeit während der Ferien bleibt gleich

Ein Studenten CDD während der Schulferien ist von dieser Reform nicht betroffen. Das Mindestalter für diese Vertragsvariante bleibt bei 15 Jahren, der Grundschwelle, um im Rahmen dieses Vertrags überhaupt als Student zu gelten.

Arbeit während des Schuljahres ändert sich

Ein Studenten CDD, der außerhalb der Schulferien abgeschlossen wird, ist ein anderer Vertrag, mit einer Obergrenze von rund 15 Stunden pro Woche. Heute verlangt er, dass die Person mindestens 16 Jahre alt ist, weil die Schulpflicht derzeit mit 16 Jahren endet. Ab dem 1. September 2026 steigt diese Grenze zusammen mit dem neuen Schulpflichtalter: Ein Schüler oder Student muss grundsätzlich 18 Jahre alt sein, um in dieser Vertragsvariante zu arbeiten, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Zwei Ausnahmen mildern das ab. Wer bereits ein Sekundarschul- oder Berufsausbildungsdiplom besitzt, verlässt die Schulpflicht früher, und mit ihr diese Altersbedingung. Und die Änderung gilt nicht rückwirkend: Wer vor dem 1. September 2026 bereits 17 Jahre alt war, arbeitet weiterhin nach den Regeln, die beim Vertragsabschluss galten.

Wenn eine Vollzeitstelle die Alternative ist

Es gibt einen separaten Weg für einen Minderjährigen, der die Schule ganz verlassen möchte, nicht für einen Teilzeit-Schülerjob, sondern für eine echte Vollzeitstelle. Dieses Detail stammt aus den Ausschussberatungen von 2023, es lohnt sich also, vor einer Berufung darauf zu prüfen, ob es tatsächlich so in Kraft ist.

Während der Ausschussberatungen zum Gesetzentwurf wurde per Änderungsantrag eine Befreiung eingeführt, ab 16 Jahren konnte ein Minderjähriger mit einem echten Arbeitsvertrag, befristet oder unbefristet, eine Befreiung von der Schulpflicht für die Dauer dieses Vertrags beantragen, und bei einer Meinungsänderung in die Schule zurückkehren.

Was das für Sie bedeutet

Ferienverträge für Studierende, ab 15 Jahren, sind von dieser Reform nicht betroffen. Der Studenten CDD während des Schuljahres ändert sich: Ab dem 1. September 2026 braucht es grundsätzlich einen 18-Jährigen statt eines 16-Jährigen, außer die Person hat bereits ein Diplom oder war vor diesem Datum schon 17 Jahre alt. Wenn Sie einen 16- oder 17-Jährigen für einen Job während des Schuljahres nach diesem Datum einstellen möchten, prüfen Sie vorher, welche Ausnahme, falls überhaupt, greift.

Quellen

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