Glossar
Aktualisiert am 27/11/2025

Tätigkeiten im Ausland - CCSS

Was sind Tätigkeiten im Ausland (CCSS)? — Tätigkeiten im Ausland bezeichnen Situationen, in denen ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger, der beim luxemburgischen Sozialversicherungssystem versichert ist, seine berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise außerhalb des luxemburgischen Staatsgebiets ausübt. Arbeitgeber müssen das Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) über diese Tätigkeiten informieren, um festzustellen, welches Sozialversicherungsrecht anwendbar ist, und eine doppelte Versicherungspflicht in zwei Ländern zu vermeiden.

Welche Arten von Auslandstätigkeiten müssen dem CCSS gemeldet werden? — Arbeitgeber müssen mehrere Kategorien von Tätigkeiten melden, die ihre in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmer im Ausland ausüben:

  • Vorübergehende Entsendung (détachement) in ein anderes Land für einen bestimmten Auftrag
  • Regelmäßige Tätigkeit in mehreren Ländern (pluriactivité), einschließlich grenzüberschreitender Telearbeit
  • Geschäftsreisen und berufliche Reisen außerhalb Luxemburgs
  • Schulungen oder berufliche Weiterbildung im Ausland
  • Vorübergehende Einsätze bei Partnerunternehmen in anderen Ländern

Warum ist es wichtig, Auslandstätigkeiten dem CCSS zu melden? — Die Meldung von Auslandstätigkeiten gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Die Prüfung durch das CCSS bestimmt, welches Sozialversicherungssystem des Landes gilt, und verhindert Situationen, in denen Arbeitnehmer doppelte Beiträge an mehrere Sozialversicherungssysteme zahlen müssen oder ihren Sozialversicherungsschutz verlieren. Diese Meldung ermöglicht es dem CCSS auch, das entsprechende Zertifikat (in der Regel ein A1-Zertifikat) auszustellen, das das anwendbare Sozialversicherungssystem bestätigt.

Wie melden Arbeitgeber Auslandstätigkeiten beim CCSS? — Seit dem 2. April 2024 müssen Arbeitgeber Auslandstätigkeiten über eine von zwei obligatorischen Methoden melden. Die elektronische Meldung erfolgt über SECUline unter Verwendung der DEMDET-Prozedur, die sowohl Entsendungssituationen als auch länderübergreifende Arbeitsvereinbarungen abwickelt. Alternativ können Arbeitgeber je nach Situation spezifische Papierformulare ausfüllen: das Formular für die Entsendung in einen EU-Mitgliedstaat, das Formular für die Entsendung in ein Drittland oder das Formular für regelmäßige Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten. Das CCSS prüft jeden Antrag auf der Grundlage der luxemburgischen Gesetzgebung, der europäischen Vorschriften und bilateraler Abkommen, um festzustellen, ob die luxemburgische Sozialversicherungszugehörigkeit während des Auslandsaufenthalts aufrechterhalten werden kann.

Was ist das A1-Zertifikat und wann wird es ausgestellt? — Das A1-Zertifikat ist ein offizielles Dokument, das vom CCSS ausgestellt wird und bestätigt, welche Sozialversicherungsgesetzgebung des Landes für einen international tätigen Arbeitnehmer gilt. Dieses tragbare Dokument beweist, dass der Arbeitnehmer bereits in Luxemburg versichert ist und Beiträge zahlt, wodurch eine doppelte Versicherung im Land, in dem die Arbeit ausgeführt wird, vermieden wird. Arbeitnehmer müssen dieses Zertifikat während ihrer gesamten Arbeitszeit im Ausland bei sich tragen, und Arbeitgeber müssen eine Kopie aufbewahren. Bei einer Entsendung innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs ermöglicht das A1-Zertifikat die Aufrechterhaltung des luxemburgischen Sozialversicherungsschutzes für zunächst bis zu 24 Monate, mit möglichen Verlängerungen unter bestimmten Bedingungen.

Was passiert, wenn Auslandstätigkeiten nicht gemeldet werden? — Die Nichtmeldung beruflicher Auslandstätigkeiten kann schwerwiegende Folgen haben. Arbeitnehmer, die ohne entsprechende Dokumentation im Ausland arbeiten, können bei Kontrollen mit Sanktionen ausländischer Behörden rechnen, einschließlich Geldbußen, die sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer auferlegt werden. Ohne A1-Zertifikat oder ordnungsgemäße Meldung riskieren Arbeitnehmer den Verlust ihres luxemburgischen Sozialversicherungsschutzes oder müssen doppelte Versicherungspflichten erfüllen und Beiträge in mehreren Ländern zahlen. Arbeitgeber, die ihren Meldepflichten nicht nachkommen, können ebenfalls mit Strafen der luxemburgischen Behörden wegen Nichteinhaltung der Sozialversicherungsvorschriften rechnen.

Synonyme: Grenzüberschreitende Arbeitsmeldung, Internationale Tätigkeitsmeldung, Entsendungsmeldung ins Ausland, Transnationale Arbeitsregistrierung
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