Aktualisiert am
27/11/2025
Beitrag - Selbstständige
Was ist der Beitrag für selbstständig Erwerbstätige? - Der Beitrag für selbstständig Erwerbstätige bezeichnet Sozialversicherungsbeiträge, die Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, direkt an das Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) in Luxemburg zahlen müssen. Diese Pflichtbeiträge decken die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung ab. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, deren Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden, tragen selbstständig Erwerbstätige die gesamten Kosten dieser Beiträge selbst.
Wer gilt für sozialversicherungsrechtliche Zwecke als selbstständig Erwerbstätiger? - Ein selbstständig Erwerbstätiger ist eine Person, die eine berufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausübt und der Handwerkskammer, Handelskammer oder Landwirtschaftskammer in Luxemburg angehört. Dies umfasst selbstständige Berufstätige, Freiberufler, Geschäftsinhaber und andere Personen, die selbstständig und nicht als Arbeitnehmer tätig sind.
Welche Versicherungssysteme werden durch die Beiträge der Selbstständigen abgedeckt? - Selbstständig Erwerbstätige müssen zu vier obligatorischen Versicherungssystemen beitragen:
- Krankenversicherung (assurance maladie) zur Deckung medizinischer Versorgung und Geldleistungen
- Rentenversicherung (assurance pension) für Alters- und Invaliditätsleistungen
- Unfallversicherung (assurance accident) für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Pflegeversicherung (assurance dépendance) für pflegebezogene Betreuungsbedürfnisse
Wie und wann müssen Selbstständige ihre Beiträge zahlen? - Selbstständig Erwerbstätige erhalten monatlich einen Kontoauszug (extrait de compte) vom CCSS, der die fälligen Beiträge anzeigt. Die Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung des Kontoauszugs erfolgen, auch wenn der Betrag angefochten wird. Verspätete Zahlungen führen zu Verzugszinsen von 0,6 Prozent pro Monat ab dem ersten Tag des auf das Fälligkeitsdatum folgenden Monats. Selbstständig Erwerbstätige können sich für automatische Bankabbuchung entscheiden, um die Zahlung zu vereinfachen.
Können Selbstständige Rückerstattungen für überzahlte Beiträge erhalten? - Ja, selbstständig Erwerbstätige, die mehrere Tätigkeiten ausüben (als Selbstständiger, Arbeitnehmer oder Rentner), haben möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen, die die maximale Beitragsgrundlage überschreiten. Dies gilt für Kranken- und Rentenbeiträge, wenn das kombinierte Einkommen aus allen Tätigkeiten das Fünffache des Mindestlohns übersteigt. Rückerstattungsanträge müssen beim CCSS für abgeschlossene Steuerjahre eingereicht werden.
Ist die Teilnahme an der Mutualité des Employeurs optional? - Ja, selbstständig Erwerbstätige können freiwillig der Mutualité des Employeurs (MDE) beitreten, die einen Einkommensersatz von bis zu 80 Prozent während Krankheit bietet. Diese optionale Versicherung muss zum Zeitpunkt der erstmaligen Anmeldung beantragt werden oder tritt am 1. Januar des auf den Antrag folgenden Jahres in Kraft, wenn sie später gestellt wird. Der Beitragssatz variiert je nach Risikoklasse basierend auf der Häufigkeit von Krankenständen.
Wie gewährleisten die luxemburgischen Vorschriften die Compliance für Selbstständige? - Das CCSS verwaltet die Anmeldung und Einziehung von Beiträgen für selbstständig Erwerbstätige gemäß dem luxemburgischen Sozialversicherungsgesetzbuch. Selbstständig Erwerbstätige müssen ihre Tätigkeit innerhalb von acht Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit anmelden und alle Änderungen melden, die ihre Anmeldung oder Beitragsberechnung betreffen. Das System koordiniert sich mit den Steuerbehörden, um sicherzustellen, dass die Beiträge das tatsächliche berufliche Einkommen genau widerspiegeln, mit automatischer Neuberechnung, sobald die Steuerbescheide finalisiert sind.
Synonyme: Selbstständigenbeiträge, Freiberuflerbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge Selbstständige, Sozialabgaben Selbstständige