Aktualisiert am
14/10/2024
Trinkgeld
Was ist Trinkgeld? — Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung eines Kunden an einen Angestellten, in der Regel im Dienstleistungsgewerbe, als Zeichen der Wertschätzung für guten Service. In Luxemburg wird das Trinkgeld in der Regel zusätzlich zu den bereits in der Rechnung enthaltenen Standardgebühren gezahlt.
Sind Trinkgelder in Luxemburg steuerpflichtig? — Ja, Trinkgelder gelten in Luxemburg als steuerpflichtiges Einkommen. Arbeitnehmer müssen alle erhaltenen Trinkgelder im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben.
Wie sind Trinkgelder für die Gehaltsabrechnung zu melden? — Trinkgelder, ob freiwillig oder vertraglich vereinbart, müssen in das Gesamteinkommen des Arbeitnehmers einbezogen und den Steuerbehörden gemeldet werden. Auch wenn das Trinkgeld von einer anderen Person als dem Arbeitgeber gezahlt wird (z. B. von einem Kunden), gilt es als steuerpflichtige Vergütung.
Wie werden Trinkgelder für Zusteller eingestuft? — Trinkgelder von Zustellern (z. B. solche, die für Wedely, Wolt, Uber Eats, Fast Track arbeiten) werden genauso behandelt wie andere Trinkgelder. Diese Zahlungen werden als Lohneinkommen betrachtet und müssen für Steuerzwecke gemeldet werden.
Müssen Arbeitgeber die Trinkgelder verwalten oder überwachen? — Ja, da Trinkgelder laut ACD zum steuerpflichtigen Einkommen gehören, sind Arbeitgeber verpflichtet, Steuern auf diese Einkünfte einzubehalten, auch wenn ihnen der Betrag nicht direkt bekannt ist. Allerdings sind die Arbeitnehmer hauptsächlich dafür verantwortlich, die erhaltenen Trinkgelder korrekt zu melden.
Synonyme: Gratifikation, Servicegebühr (wenn in der Rechnung enthalten), Bonus, Extra