Glossar
Aktualisiert am 24/11/2025

Arbeitsmedizinischer Dienst

Was ist ein 'arbeitsmedizinischer Dienst'? - Ein arbeitsmedizinischer Dienst ist ein obligatorisches Gesundheitssystem, das präventive medizinische Betreuung und Arbeitsplatzsicherheitsberatung für Arbeitnehmer in Luxemburg bietet. Die Aufgaben der arbeitsmedizinischen Dienste sind im Wesentlichen präventiver Natur und konzentrieren sich auf den Schutz der Arbeitnehmergesundheit durch medizinische Untersuchungen, Arbeitsplatzrisikobewertungen und Sicherheitsberatung anstatt der Behandlung von Krankheiten.

Was sind die Hauptaufgaben der arbeitsmedizinischen Dienste? - Arbeitsmedizinische Dienste in Luxemburg bieten verschiedene Schlüsselfunktionen:

  • Identifizierung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, Hilfe bei der Vermeidung dieser Risiken und insbesondere deren Bekämpfung an der Quelle und Bewertung der Risiken, die nicht vermieden werden können
  • Überwachung von Arbeitsplatzfaktoren, die die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen können, z.B. Lärm, Rauch, Gase, Dämpfe, schädliche Strahlung
  • Durchführung obligatorischer Einstellungsuntersuchungen für alle neuen Mitarbeiter
  • Empfehlungen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, insbesondere bezüglich der Anordnung von Arbeitsplätzen und der Auswahl von Arbeitsausrüstung
  • Durchführung regelmäßiger medizinischer Untersuchungen für Mitarbeiter in Risikopositionen
  • Beratung zu Arbeitsplatzergonomie, Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen

Warum sind arbeitsmedizinische Dienste für Arbeitgeber wichtig? - Alle Arbeitgeber müssen sich bei einem arbeitsmedizinischen Dienst registrieren oder einen eigenen Dienst in ihrem Unternehmen einrichten. Diese Dienste sind entscheidend, da sie Arbeitgebern helfen, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu erfüllen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu reduzieren, die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten und eine gesunde, produktive Belegschaft zu erhalten. Nichteinhaltung kann zu erheblichen Strafen führen.

Welche arbeitsmedizinischen Dienste sind in Luxemburg verfügbar? - Luxemburg bietet mehrere Optionen für arbeitsmedizinische Dienste für Arbeitgeber:

  • Multisektorieller Arbeitsmedizinischer Dienst (Service de Santé au Travail Multisectoriel - STM) - der größte Dienst, der die meisten Sektoren abdeckt
  • Arbeitsgesundheitsvereinigung für den Tertiär- und Finanzsektor (Association pour la Santé au travail des secteurs Tertiaire et Financier - ASTF)
  • Arbeitsmedizinischer Dienst für die Industrie (Service de Santé au Travail de l'Industrie - STI)
  • Interne arbeitsmedizinische Dienste für große Unternehmen (die über 5.000 Arbeitnehmer oder zwischen 3.000-5.000 mit mindestens 100 in gefährlichen Positionen beschäftigen)

Wie registrieren sich Arbeitgeber bei arbeitsmedizinischen Diensten in Luxemburg? - Arbeitgeber, die keinen arbeitsmedizinischen Dienst in ihrem Unternehmen organisieren und nicht an einem zwischenbetrieblichen Dienst teilnehmen, müssen sich beim multisektoriellen arbeitsmedizinischen Dienst anmelden. Arbeitgeber registrieren sich durch Ausfüllen der entsprechenden Mitgliedschaftsformulare für den gewählten Dienst. Die an den arbeitsmedizinischen Dienst zu zahlenden Beiträge werden direkt vom Gemeinsamen Sozialversicherungszentrum bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Welche Kosten sind mit arbeitsmedizinischen Diensten verbunden? - Die Kosten variieren je nach Dienstanbieter:

  • Der Beitragssatz für Arbeitgeber, die den STM nutzen, wird jährlich im Amtsblatt B (Mémorial B) veröffentlicht und beträgt etwa 0,11% der Gesamtlohnsumme
  • Der Beitragssatz für den STI wird jährlich bei der Hauptversammlung auf etwa 0,10% der Gesamtlöhne festgelegt
  • Der Beitragssatz für die ASTF beträgt 45 EUR pro Mitarbeiter

Wie gewährleistet Luxemburg die Einhaltung der arbeitsmedizinischen Anforderungen? - Luxemburgs arbeitsmedizinisches System wird vom Gesundheitsministerium überwacht, wobei der Gesundheitsminister die Genehmigung entzieht, wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden oder wenn der Dienst seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Arbeitgeber, die die Bestimmungen zu Einstellungsuntersuchungen nicht einhalten, können zu einer Haftstrafe von 8 Tagen bis 6 Monaten und/oder einer Geldstrafe von 251 bis 25.000 EUR verurteilt werden.

Synonyme: Betriebsärztlicher Dienst, Arbeitsmedizin, Betriebsgesundheitsdienst, Arbeitnehmergesundheitsüberwachung
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