Glossar
Aktualisiert am 27/11/2025

Meldung der Arbeitsunfähigkeit - CCSS

Was ist eine Meldung der Arbeitsunfähigkeit beim CCSS? — Eine Meldung der Arbeitsunfähigkeit beim CCSS ist ein monatlich durchzuführendes Pflichtverfahren, durch das Arbeitgeber dem Centre Commun de la Sécurité Sociale Abwesenheitszeiten von Arbeitnehmern aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Gründen der Arbeitsunfähigkeit mitteilen. In Luxemburg müssen Arbeitgeber diese Informationen über die elektronische DECMAL-Datei auf SECUline oder per Papierformular übermitteln und dabei sowohl die Abwesenheitszeiten als auch die genaue Anzahl der Stunden melden, in denen der Arbeitnehmer arbeitsunfähig war.

Warum müssen Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitszeiten melden? — Diese Meldung erfüllt zwei wesentliche Zwecke. Erstens erfüllt sie die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, alle Zeiten zu melden, in denen Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Zweitens ermöglicht sie die automatische Erstattung durch die Mutualité des Employeurs (Krankenkasse der Arbeitgeber), die Arbeitgeber für während der Abwesenheit von Arbeitnehmern gezahlte Löhne entschädigt. Ohne ordnungsgemäße Meldung können Arbeitgeber keine Erstattung für fortgezahlte Gehälter erhalten.

Welche Informationen müssen in der Meldung enthalten sein? — Arbeitgeber müssen in ihrer DECMAL-Übermittlung folgende Angaben machen:

  • Genaue Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit (Anfangs- und Enddaten)
  • Präzise Anzahl der Abwesenheitsstunden (nur ganze Zahlen) während der geplanten Arbeitszeiten
  • Art der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Arbeitsunfall, Familienurlaub usw.)
  • Identifikationsdaten des Arbeitnehmers
  • Stunden, die an gesetzlichen Feiertagen während der Arbeitsunfähigkeit gearbeitet worden wären

Wann muss die Meldung eingereicht werden? — Arbeitgeber müssen Arbeitsunfähigkeitsmeldungen monatlich innerhalb von 10 Tagen nach Ende jedes Kalendermonats einreichen. Die Meldung umfasst alle Abwesenheitszeiten des Vormonats und muss zusammen mit der monatlichen Gehaltsmeldung (DECSAL) eingereicht werden, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Erstattung zu gewährleisten.

Wie funktioniert die Erstattung durch die Krankenkasse der Arbeitgeber? — Wenn Arbeitgeber sowohl die DECMAL-Arbeitsunfähigkeitsmeldung als auch die DECSAL-
Gehaltsmeldung einreichen, beantragen sie automatisch eine Erstattung bei der Mutualité des Employeurs. Die Erstattungsberechnung basiert auf dem Bruttogehalt zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rente und Unfallversicherung). Arbeitgeber erhalten eine Erstattung von 80% für Standardabwesenheiten aufgrund von Krankheit oder Unfall und eine Erstattung von 100% für spezifische Situationen wie Probezeiten (maximal drei Monate), Familienurlaub, Begleiturlaub oder Quarantänemaßnahmen.

Wer kann Arbeitsunfähigkeitsmeldungen einreichen? — Sowohl Arbeitgeber als auch autorisierte Treuhandgesellschaften (beauftragte Lohnabrechnungsdienstleister) können 
Arbeitsunfähigkeitsmeldungen über SECUline einreichen. Das elektronische DECMAL-Verfahren ermöglicht Meldungen für die laufende Erfassungsperiode, rückwirkende Meldungen für frühere Zeiträume und Löschungen zuvor gemeldeter Zeiträume, wenn Korrekturen erforderlich sind.

Welche Arten von Arbeitsunfähigkeit müssen gemeldet werden? — Arbeitgeber müssen alle Arten von Arbeitsunfähigkeit melden, einschließlich gewöhnlicher Krankheiten, Arbeitsunfälle, Mutterschaftsurlaub, Familienurlaub zur Pflege kranker Kinder, Begleiturlaub für sterbende Angehörige und Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen. Alle Zeiträume müssen gemeldet werden, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Gehaltszahlung fortsetzt oder ob die Caisse Nationale de Santé (CNS) die Verantwortung für die Entschädigung übernimmt.

Synonyme: DECMAL-Meldung, Arbeitsunfähigkeitsmitteilung, Krankmeldung, Abwesenheitsbenachrichtigung an das CCSS, Krankheitsstandsmeldung
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