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Aktualisiert am Februar 11, 2026

3. Einwanderungs- und Aufenthaltsanforderungen

Wenn Sie kein EU-, EWR- oder Schweizer Bürger sind, müssen Sie vor Beginn einer selbstständigen Tätigkeit in Luxemburg einen ordnungsgemäßen Einwanderungsstatus erhalten. EU-Bürger genießen Freizügigkeit, müssen aber dennoch bestimmte administrative Schritte abschließen.
Kapitel_3-Einwanderungs- und Aufenthaltsanforderungen
Anforderungen für Nicht-EU-Bürger

Drittstaatsangehörige müssen eine Aufenthaltserlaubnis speziell für selbstständige Tätigkeit erhalten, bevor sie ihre selbstständige Tätigkeit beginnen. Dieser Prozess umfasst die Einreichung eines detaillierten Antrags bei den luxemburgischen Einwanderungsbehörden, einschließlich Ihres Passes und Identifikationsdokumente, eines umfassenden Lebenslaufs, der relevante Berufserfahrung nachweist, Ihres Geschäftsplans, der wirtschaftliche Rentabilität zeigt, polizeilicher Führungszeugnisse aus Ländern, in denen Sie gelebt haben, und eines Nachweises ausreichender finanzieller Mittel, um sich selbst und etwaige Angehörige zu unterstützen.

Die Einwanderungsbehörden bewerten, ob Sie die beruflichen Zugangsbedingungen für Ihre beabsichtigte Tätigkeit erfüllen und ob Sie über ausreichende Mittel verfügen, um sich selbst zu versorgen. Sie prüfen auch, ob Ihr Unternehmen zur luxemburgischen Wirtschaft beitragen wird.

Antragsverfahren und Zeitrahmen

Beantragen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis für selbstständige Tätigkeit nach Möglichkeit vor Ihrer Ankunft in Luxemburg oder kurz nach der Ankunft, wenn Sie mit einem Besuchervisum einreisen. Der Prozess dauert in der Regel mehrere Wochen bis mehrere Monate, abhängig von der Komplexität Ihres Antrags und den aktuellen Bearbeitungszeiten.

Anträge können auf zwei Arten eingereicht werden:

Die empfohlene Methode ist die Einreichung Ihres Antrags über das MyGuichet.lu-Portal, wo Sie das gesamte Verfahren online oder über die MyGuichet.lu-Mobile-App abschließen können. Das Online-System ermöglicht es Ihnen, alle unterstützenden Dokumente digital anzuhängen und den Status Ihres Antrags zu verfolgen.

Alternativ können Sie ein Papierantragsformular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Innenministerium (Ministère des Affaires intérieures) senden. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören in der Regel Ihr gültiger Reisepass und Reisedokumente, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, Ihr detaillierter Geschäftsplan, polizeiliche Führungszeugnisse aus Ländern, in denen Sie gewohnt haben, Nachweis einer Krankenversicherung, Nachweis einer Unterkunft in Luxemburg, relevante berufliche Qualifikationen oder Diplome und Nachweis der Zahlung der Antragsgebühr.

Quelle: https://guichet.public.lu/en/citoyens/immigration/plus-3-mois/ressortissant-tiers/travailleur-independant/independant.html

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis sechs Monate, abhängig von der Komplexität Ihres Antrags, der Vollständigkeit der Dokumentation und Ihrem Geschäftssektor. Die 
Aufenthaltserlaubnis ist zunächst ein Jahr gültig und kann jährlich verlängert werden, wenn Ihr Unternehmen aktiv und konform bleibt.

Nach der Genehmigung müssen Sie Ihre Ankunft innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Einreise in Luxemburg bei Ihrer örtlichen Gemeinde registrieren und eine ärztliche Untersuchung absolvieren, bevor Sie Ihre Aufenthaltserlaubniskarte erhalten. Halten Sie alle Unterlagen organisiert und reagieren Sie prompt auf Anfragen nach zusätzlichen Informationen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Verlängerung und laufende Compliance

Aufenthaltserlaubnisse für selbstständige Tätigkeit werden in der Regel für begrenzte Zeiträume erteilt und müssen vor Ablauf verlängert werden. Verlängerungsanträge erfordern den Nachweis, dass Ihr Unternehmen weiterhin rentabel ist und dass Sie weiterhin die ursprünglichen Genehmigungsbedingungen erfüllen.

Führen Sie gründliche Aufzeichnungen über Ihre Geschäftsaktivitäten, Kundenbeziehungen und finanziellen Ergebnisse, um Verlängerungsanträge zu unterstützen. Änderungen in Ihrer Geschäftstätigkeit oder Ihren persönlichen Umständen sollten den Einwanderungsbehörden gemeldet werden, da sie Ihren Genehmigungsstatus beeinflussen können.

EU/EWR/Schweizer Bürger

Bürger von EU-Mitgliedstaaten, EWR-Ländern und der Schweiz genießen Freizügigkeit und benötigen keine Aufenthaltserlaubnisse, um selbstständig in Luxemburg zu arbeiten. Sie müssen sich jedoch bei Ihrer Ankunft bei Ihrer Gemeinde registrieren und alle Geschäftsregistrierungs- und Sozialversicherungsverfahren abschließen, die für den Selbstständigenstatus erforderlich sind.

Obwohl Sie das Recht haben, selbstständig zu arbeiten, müssen Sie dennoch die beruflichen Qualifikationsanforderungen erfüllen und alle notwendigen Geschäftsgenehmigungen oder Autorisierungen für Ihre spezifische Tätigkeit erhalten.
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