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Aktualisiert am Februar 11, 2026

4. Erlangung Ihrer Niederlassungsgenehmigung

Die Niederlassungsgenehmigung (autorisation d'établissement) erteilt die rechtliche Erlaubnis zur Ausübung Ihrer Geschäftstätigkeit in Luxemburg. Diese Anforderung gilt für viele kommerzielle und handwerkliche Tätigkeiten, obwohl einige freie Berufe unterschiedlichen Genehmigungsverfahren folgen können.
Kapitel_4-Erlangung Ihrer Niederlassungsgenehmigung
Verständnis der Genehmigungsanforderung

Die Niederlassungsgenehmigung bestätigt, dass Sie rechtlich berechtigt sind, Ihre spezifische Geschäftstätigkeit in Luxemburg zu beginnen und zu betreiben. Diese Genehmigung ist getrennt von der Sozialversicherungsregistrierung oder der Steuerregistrierung, sie behandelt speziell Ihr Recht, in Ihrem gewählten Bereich geschäftlich tätig zu sein.

Nicht alle Tätigkeiten erfordern eine Niederlassungsgenehmigung durch das Standardverfahren. Einige reglementierte Berufe erfordern spezifische berufliche Genehmigungen von zuständigen Behörden anstelle von oder zusätzlich zur Standard-Niederlassungsgenehmigung. Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen Ihrer Tätigkeit, um zu verstehen, welche Genehmigungen für Sie gelten.

Liste der Tätigkeiten, die eine Niederlassungsgenehmigung erfordern: https://guichet.public.lu/en/entreprises/creation-developpement/autorisation-etablissement/autorisation-honorabilite/autorisation-etablissement.html

Bedingungen für den Zugang zu Berufen: https://guichet.public.lu/en/entreprises/creation-developpement/projet-entreprise/definition/acces-profession.html

Das Antragsverfahren

Beantragen Sie Ihre Niederlassungsgenehmigung über das MyGuichet-Portal oder direkt beim Wirtschaftsministerium, abhängig von Ihrer Tätigkeitsart. Ihr Antrag sollte detaillierte Informationen über Ihre geplante Geschäftstätigkeit, Nachweise über erforderliche berufliche Qualifikationen, Belege über relevante Berufserfahrung sowie Ihren Geschäftsplan und Finanzprognosen enthalten.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Tätigkeitsart und Vollständigkeit Ihres Antrags. Einfache kommerzielle Tätigkeiten können innerhalb von Wochen genehmigt werden, während komplexere oder reglementierte Tätigkeiten mehrere Monate dauern können. Reichen Sie vollständige Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen ein, um Verzögerungen durch Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu vermeiden.

Sondergenehmigungen für reglementierte Berufe

Bestimmte Berufe erfordern zusätzliche Genehmigungen von branchenspezifischen Aufsichtsbehörden, bevor Sie selbstständig tätig werden können. Zu diesen reglementierten Bereichen gehören Finanzdienstleistungen, juristische Berufe, Gesundheits- und medizinische Dienstleistungen, Immobiliendienstleistungen, Bau- und Baugewerbe sowie Gastronomie und Gastgewerbe.

Jeder reglementierte Beruf hat spezifische Anforderungen, die von der zuständigen Berufskammer oder dem zuständigen Ministerium verwaltet werden. Kontaktieren Sie die zuständige Behörde für Ihr Fachgebiet frühzeitig in Ihrem Planungsprozess, um die Anforderungen zu verstehen und alle notwendigen Qualifikationsanerkennungs- oder Zertifizierungsverfahren zu beginnen.

Anforderungen an die Geschäftsadresse

Ihr Antrag auf Niederlassungsgenehmigung erfordert in der Regel die Angabe einer Geschäftsadresse in Luxemburg. Einige Gemeinden beschränken die Nutzung von Wohnadressen für geschäftliche Zwecke und verlangen, dass Sie separate Geschäftsräume sichern oder eine spezifische Erlaubnis erhalten, um von zu Hause aus zu arbeiten.

Überprüfen Sie die Vorschriften Ihrer Gemeinde bezüglich heimbasierter Unternehmen, bevor Sie Ihre Geschäftsadresspläne abschließen. Wenn Geschäftsräume erforderlich oder bevorzugt sind, berücksichtigen Sie diese Kosten in Ihrer Geschäftsplanung und Ihren Finanzierungsanforderungen.
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