Folgen der Rentenbeitragserhöhung in Luxemburg
Erfahren Sie, wie eine Erhöhung der Pensionsbeiträge von 8% auf 10% in Luxemburg Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrifft, plus CES-Reformen.
Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitgeber: Derzeit beträgt die Gesamtbelastung für den Arbeitgeber bei einem Beitragssatz von 8 % bei 2.876,88 € pro Monat. Würde dieser Satz auf 10 % angehoben, stiege die monatliche Belastung auf 2.928,30 €, was einer Differenz von 51,42 € pro Monat oder 617,04 € pro Jahr entspricht.
- Arbeitnehmer: Bei einem Beitragssatz von 8 % beträgt der Pensionsbeitrag 205,67 € pro Monat bei einem Nettogehalt von 2.119,95 €. Bei einem Beitragssatz von 10 % würde der monatliche Pensionsbeitrag auf 257,09 € steigen und das Nettogehalt auf 2.077,13 € sinken, was einem Rückgang von 42,82 € pro Monat oder 513,84 € pro Jahr entspricht.
- Arbeitgeber: Derzeit liegt die Belastung für den Arbeitgeber bei 14.384,35 € pro Monat. Würde der Beitragssatz auf 10 % steigen, würde dieser Betrag auf 14.641,44 € pro Monat steigen, was einem Anstieg von 257,09 € pro Monat oder 3.085,08 € pro Jahr entspricht.
- Arbeitnehmer: Bei 8 % liegt der Pensionsbeitrag bei 1.028,37 € pro Monat, mit einem Nettogehalt von 7.530,33 €. Wenn die Beiträge auf 10 % steigen würden, läge der monatliche Beitrag bei 1.285,46 € und das Nettogehalt würde auf 7.382,44 € sinken, was einem Rückgang von 147,89 € pro Monat oder 1.774,68 € pro Jahr entspricht.
Auswirkungen auf Unternehmen mit mehr als einem Arbeitnehmer
- 5 Arbeitnehmer mit Mindestlohn: Das Unternehmen müsste 3.085,20 € pro Jahr mehr zahlen, wenn der Beitragssatz von 8 % auf 10 % steigt.
- 5 Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 12.854,64 € (5-facher Mindestlohn): Die Kosten für die Firma würden sich um 15.425,40 € pro Jahr erhöhen, wenn der Beitragssatz von 8 % auf 10 % angehoben würde.
Vom CES vorgeschlagene Alternativen
- Anhebung des Pensionsalters: Eine Verlängerung der Beitragsjahre würde die Dauer der Pensionszahlungen verkürzen.
- Überprüfung der beitragsfreien Zeiten: Eine Begrenzung der beitragsfreien Zeiten, wie z.B. Studienjahre oder Kindererziehungszeiten, würde dazu beitragen, Kosten einzusparen, ohne die Beiträge der Erwerbstätigen zu erhöhen.
- Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze: Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze für höhere Einkommen würde die Einnahmen des Systems erhöhen, ohne Geringverdiener zu belasten.
- Diversifizierung der Finanzierungsquellen: Neue Steuern auf Kapitalerträge oder breitere Unternehmenssteuern würden den Druck auf die Sozialbeiträge verringern.
- Allgemeiner Solidaritätsbeitrag (CSG): Die Einführung eines Beitrags auf alle Einkommensarten würde die finanzielle Belastung gerechter verteilen.