Aktualisiert am
01/07/2025
Niederlassungsgenehmigung
Was ist eine Niederlassungsgenehmigung? - Eine Niederlassungsgenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für den legalen Betrieb eines Unternehmens erforderlich ist. Sie berechtigt eine Einzelperson oder ein Unternehmen zur Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet. In Luxemburg müssen Unternehmen eine Genehmigung einholen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen können.
Wer braucht eine Niederlassungsgenehmigung? - Jede Einzelperson oder jedes Unternehmen, das eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchte, einschließlich Einzelhandel, Dienstleistungen, Baugewerbe oder Handwerk, benötigt in der Regel eine Niederlassungsgenehmigung.
Wie beantragt man als neuer Unternehmer eine Niederlassungserlaubnis? - In Luxemburg können Sie beim Wirtschaftsministerium über das Portal Guichet.lu einen Antrag auf eine Niederlassungsgenehmigung stellen.
Kostet die Beantragung einer Niederlassungsgenehmigungetwas? - Für die Beantragung einer Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg fallen keine direkten Gebühren an, aber bestimmte berufliche Qualifikationen oder Zertifizierungen können mit Kosten verbunden sein.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Niederlassungsgenehmigungerforderlich? - In der Regel benötigen Sie Ausweisdokumente, einen Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikationen (falls zutreffend), einen Adressnachweis und einen Geschäftsplan. In Luxemburg können auch spezielle Dokumente wie Diplome und Nachweise der beruflichen Integrität erforderlich sein.
Sind berufliche Qualifikationen erforderlich? - Für einige Gewerbe und reglementierte Berufe können berufliche Qualifikationen oder Diplome erforderlich sein, um eine Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg zu erhalten. Diese Qualifikationen müssen häufig zertifiziert und von den luxemburgischen Behörden anerkannt werden.
Wie lange dauert es, eine Niederlassungsgenehmigung zu erhalten? - Die Bearbeitungszeit kann variieren. In Luxemburg dauert sie in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten, je nach Art des Unternehmens und der Komplexität des Antrags.
Muss die Niederlassungsgenehmigung erneuert werden? - Eine einmal erteilte Niederlassungsgenehmigung muss in der Regel nicht erneuert werden, es sei denn, es kommt zu einer wesentlichen Änderung der Geschäftstätigkeit oder der Eigentumsverhältnisse. Es ist jedoch wichtig, dass die laufenden rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen eingehalten werden.
Synonyme: Geschäftserlaubnis, Gewerbeschein, Gewerbeerlaubnis, Handelslizenz, Betriebserlaubnis, Geschäftsgenehmigung