Ungerechtfertigte Abwesenheit
Aktualisiert am 16/07/2026Definition
Eine ungerechtfertigte Abwesenheit in Luxembourg liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit erscheint oder den Arbeitgeber nicht gemäß den gesetzlichen oder internen Unternehmensvorgaben informiert. Zum Beispiel kann das verspätete Einreichen eines ärztlichen Attests während einer Krankheitsphase als ungerechtfertigte Abwesenheit gelten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Folgen hat eine ungerechtfertigte Abwesenheit?
Ungerechtfertigte Abwesenheiten können zu Lohnkürzungen, Disziplinarmaßnahmen, schriftlichen Abmahnungen oder sogar zur Kündigung führen. In bestimmten Fällen kann sie als schwerwiegendes Fehlverhalten eingestuft werden, insbesondere bei Wiederholung.
Kann eine ungerechtfertigte Abwesenheit nachträglich gerechtfertigt werden?
Ja, der die Arbeitnehmerin kann innerhalb einer gesetzlichen Frist einen Nachweis erbringen (z. B. ein ärztliches Attest). Das Attest muss spätestens am dritten Tag der Abwesenheit eingereicht werden, um Sanktionen zu vermeiden und den Kündigungsschutz zu wahren.
Was ist der Unterschied zu einer gerechtfertigten Abwesenheit?
Eine gerechtfertigte Abwesenheit beruht auf einem triftigen Grund und wird durch entsprechende Unterlagen (z. B. Krankmeldung mit Attest) belegt und dem Arbeitgeber fristgerecht mitgeteilt.
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