Glossar
Aktualisiert am 11/07/2025

Steuerklasse (classe d'impôt)

Was ist die “Steuerklasse (classe d'impôt)”? - Die Steuerklasse in Luxemburg ist das Klassifizierungssystem, mit dem die Höhe der von einer Person zu zahlenden Einkommensteuer bestimmt wird. Die Steuerklassen richten sich nach den persönlichen Verhältnissen wie Familienstand, Haushaltszusammensetzung und dem Vorhandensein von Unterhaltsberechtigten. Die einer Person zugewiesene Steuerklasse wirkt sich direkt auf die Höhe der vom Gehalt einbehaltenen Einkommensteuer aus.

Wie viele Steuerklassen gibt es in Luxemburg? - In Luxemburg gibt es drei Hauptsteuerklassen:
  • Klasse 1: Alleinstehende oder getrennt lebende/geschiedene Personen ohne Unterhaltsberechtigte.
  • Klasse 1a: Alleinstehende oder getrennt lebende/geschiedene Personen mit unterhaltsberechtigten Personen und Steuerzahler, die 65 Jahre oder älter sind.
  • Klasse 2: Verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Personen, die gemeinsam besteuert werden.

Wie wird meine Steuerklasse bestimmt? - Die Zuweisung Ihrer Steuerklasse erfolgt auf der Grundlage Ihrer persönlichen Situation zu Beginn des Steuerjahres, z. B. ob Sie verheiratet sind, Kinder haben oder alleinerziehend sind.

Kann sich meine Steuerklasse ändern? - Ja, Ihre Steuerklasse kann sich ändern, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse im Laufe des Jahres ändern. Wenn Sie zum Beispiel heiraten, ein Kind bekommen oder sich scheiden lassen, kann Ihnen eine andere Steuerklasse zugewiesen werden.

Wie wirkt sich meine Steuerklasse auf meinen Steuersatz aus? - Ihre Steuerklasse bestimmt den Prozentsatz Ihres Einkommens, der versteuert werden muss. Im Allgemeinen gelten für Personen der Klasse 2 (Ehepaare) günstigere Steuersätze, während die Steuerklasse 1 tendenziell höhere Sätze aufweist, da keine unterhaltsberechtigten Personen vorhanden sind oder ein gemeinsames Einkommen vorliegt.

Können Grenzgänger in Luxemburg in eine Steuerklasse eingestuft werden? - Auch Grenzgänger können aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse in eine der Steuerklassen eingeteilt werden, wobei allerdings besondere Regeln gelten können, insbesondere für diejenigen, die in Nachbarländern leben, aber in Luxemburg arbeiten.

Ist eine Reform geplant? - Auch wenn es noch nicht bestätigt ist, die luxemburgische Regierung hat eine grundlegende Steuerreform angekündigt, die ab 2028 eine einheitliche Steuerklasse für alle Steuerpflichtigen einführen soll. Ziel ist es, das derzeitige System (Klassen 1, 1a, 2) durch ein individualisiertes Steuermodell zu ersetzen – unabhängig vom Familienstand – und so mehr Fairness und Einfachheit zu schaffen. Laut Finanzminister wird rund 85 % der Bevölkerung ein höheres verfügbares Einkommen erwarten können. Langfristig wird jedoch ein Rückgang der Staatseinnahmen von 800 bis 900 Millionen Euro jährlich prognostiziert.

Synonyme: Einkommensteuerklasse, Steuerzahlerklassifikation, Steuerzahlergruppe
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