Aktualisiert am
02/09/2025
Erziehungsurlaub
Was ist der Zweck des Elternurlaubs? – Der Elternurlaub ermöglicht es Eltern, wertvolle Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und es während der entscheidenden frühen Kindheitsphase zu betreuen. Dieser Urlaub stellt sicher, dass Eltern sich auf die Erziehung ihres Kindes konzentrieren können, während die Arbeitsplatzsicherheit gewährleistet bleibt.
Was sind die Voraussetzungen für Elternurlaub? – Der Elternteil muss das Kind zu Hause erziehen und sich während des Elternurlaubs hauptsächlich der Betreuung und Entwicklung des Kindes widmen.
Was der Elternteil tun muss:
- Der Elternteil muss über einen Arbeitsvertrag verfügen, der während der gesamten Dauer des Elternurlaubs gültig bleibt. Er muss kontinuierlich bei der luxemburgischen Sozialversicherung für mindestens 10 Arbeitsstunden pro Woche während der 12 Monate unmittelbar vor Beginn des Elternurlaubs versichert gewesen sein.
- Während der Urlaubszeit muss der Elternteil aktiv für das Kind sorgen. Je nach gewählter Art des Elternurlaubs kann Ihnen jede berufliche Tätigkeit vollständig untersagt oder nur Teilzeitarbeit gestattet sein.
- Bei nicht kontinuierlichem Elternurlaub muss der Elternteil seine Arbeitszeit um 20% pro Woche für maximal 20 Monate reduzieren oder den Urlaub in 4 separate einmonatige Perioden aufteilen.
- Bei Vollzeit-Elternurlaub darf der Elternteil keine berufliche Tätigkeit ausüben. Dies ist eine verbindliche gesetzliche Beschränkung.
Was der Elternteil tun kann:
- Bei Teilzeit-Elternurlaub darf der Elternteil nur in Teilzeit für denselben Arbeitgeber arbeiten. Die monatliche Gesamtarbeitszeit darf nicht die Hälfte der vor dem Elternurlaub geleisteten Stunden überschreiten.
- Wenn Sie während des Elternurlaubs den Arbeitgeber wechseln, können Sie den Urlaub mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers fortsetzen. Alternativ können Sie den Urlaub unterbrechen, ohne bereits erhaltenes Elterngeld zurückzahlen zu müssen.
Können beide Elternteile Elternurlaub beantragen? – Nur ein Elternteil kann zu einem bestimmten Zeitpunkt Elternurlaub nehmen. Wenn beide berechtigten Elternteile gleichzeitig beantragen, müssen sie in ihren Anträgen angeben, wer den ersten und wer den zweiten Urlaub nehmen wird. Bei Uneinigkeit erhält der Elternteil mit dem alphabetisch ersten Nachnamen den ersten Elternurlaub.
Was ist der Unterschied zwischen dem ersten und zweiten Elternurlaub? – Der erste Elternurlaub beginnt unmittelbar nach Ende des Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs. Wenn kein Elternteil diesen ersten Urlaub nimmt, verfällt das Recht darauf endgültig. Die Eltern können dann nur noch den zweiten bezahlten Elternurlaub in Anspruch nehmen, der vor dem 6. Geburtstag des Kindes genommen werden muss.
Was geschieht, wenn ich weniger als 12 Monate vor Beantragung des Elternurlaubs den Arbeitsplatz gewechselt habe? – Ein Arbeitsplatzwechsel während der 12 Monate vor dem Elternurlaub erfordert die Zustimmung Ihres neuen Arbeitgebers. Wenn Sie während des Elternurlaubs den Arbeitgeber wechseln, können Sie den Urlaub mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers fortsetzen oder ihn unterbrechen, ohne bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen zu müssen.
Kann ich während meines Elternurlaubs gekündigt werden? – Ihr Arbeitgeber kann Sie während des Elternurlaubs nicht ordentlich kündigen. Dieser Kündigungsschutz beginnt am letzten Tag der Antragsfrist und dauert während der gesamten Elternurlaubsdauer an, ob Vollzeit, Teilzeit oder nicht kontinuierlich.
Während dieser geschützten Zeit darf Ihr Arbeitgeber Ihnen weder eine Kündigung aussprechen noch Sie zu einem Kündigungsvorgespräch einladen.
Jedoch hat dieser Schutz Grenzen. Er gilt nur für ordentliche Kündigungen, nicht für Fälle schweren Fehlverhaltens. Bei schwerem Fehlverhalten kann Ihr Arbeitgeber Sie weiterhin sofort ohne Kündigungsfrist durch außerordentliche Kündigung entlassen.