Aktualisiert am
14/03/2025
Firmenwagen (Steuervorteil)
Was ist der Firmenwagen-Steuervorteil? — Der Firmenwagen-Steuervorteil (Sachbezug oder geldwerter Vorteil) ist ein steuerpflichtiger Vorteil, der Arbeitnehmern gewährt wird, die ein Firmenfahrzeug für private Zwecke nutzen. Der Wert dieses Vorteils wird auf Grundlage der CO2-Emissionen und der Motorisierungsart des Fahrzeugs berechnet, wobei die Sätze jährlich angepasst werden, um umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern und den CO2-Fußabdruck zu reduzieren.
Wie wird der Firmenwagen-Steuervorteil berechnet? — Der steuerpflichtige Vorteil wird anhand eines Prozentsatzes des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs ermittelt, abhängig von seinen CO2-Emissionen und der Motorisierungsart, mit folgenden Sätzen für 2024:
- Thermische Motoren (ohne Diesel oder Hybrid):
- >0–50 g/km: 0,8%
- >50–80 g/km: 1,0%
- >80–110 g/km: 1,2%
- >110–130 g/km: 1,5%
- >130 g/km: 1,8%
- Dieselmotoren (Hybrid oder nicht):
- >0–50 g/km: 1,0%
- >50–80 g/km: 1,2%
- >80–110 g/km: 1,4%
- >110–130 g/km: 1,6%
- >130 g/km: 1,8%
- Reine Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge:
- ≤180 Wh/km: 0,5%
- ≤200 Wh/km & ≤150 kW: 0,5%
- Alle anderen Elektrofahrzeuge: 0,6%
Welche Änderungen kommen 2025? — Die Berechnung des Firmenwagen-Steuervorteils wird erhebliche Änderungen erfahren, um nachhaltige Mobilität weiter zu fördern:
- Verbrennungsmotoren (ab 1. Januar 2025): Fester Satz von 2%.
- Reine Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge (2025–2026):
- ≤180 Wh/km: 0,5%
- ≤200 Wh/km & ≤150 kW: 0,5%
- Alle anderen Elektrofahrzeuge: 0,6%
- Elektrofahrzeuge (ab 1. Januar 2027):
- ≤180 Wh/km: 1,0%
- ≤200 Wh/km & ≤150 kW: 1,0%
- Alle anderen Elektrofahrzeuge: 1,2%
- Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge: 1,0%
Wie werden die CO2-Emissionskategorien bestimmt? — Die Zulassungsbescheinigung und die Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs geben seine Emissionskategorie an. Für Fahrzeuge, die:
- Vor 2021 zugelassen wurden: Emissionen werden nach dem NEDC-Testzyklus gemessen.
- Ab 2021 zugelassen wurden: Emissionen basieren auf dem realistischeren WLTP-Testzyklus.
Welche Auswirkungen hat dies auf die Besteuerung der Arbeitnehmer? — Der Firmenwagen-Steuervorteil wird zum monatlichen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers hinzugerechnet und unterliegt sowohl der Einkommensteuer als auch den Sozialversicherungsbeiträgen. Für Arbeitgeber wirkt sich der Vorteil auch auf die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung aus.
Welche Kosten sind im Bruttolistenpreis enthalten? — Der Bruttolistenpreis umfasst den Grundpreis des Fahrzeugs und alle optionalen Extras, einschließlich Mehrwertsteuer, aber ohne Hersteller- oder Händlerrabatte. Bei Leasingfahrzeugen wird der Bruttolistenpreis und nicht der Leasingpreis verwendet.
Können Arbeitnehmer ihren Firmenwagen-Steuervorteil reduzieren? — Arbeitnehmer können ihre Steuerlast minimieren, indem sie Fahrzeuge mit niedrigeren CO2-Emissionen oder Elektro-/Wasserstofffahrzeuge wählen. Einige Arbeitnehmer können auch zu den Kosten des Fahrzeugs beitragen, was die Berechnung des steuerpflichtigen Vorteils anpassen kann.
Warum ist das Firmenwagen-Steuervorteilssystem wichtig? — Die Berechnung des Firmenwagen-Steuervorteils fördert die Einführung von emissionsarmen und elektrischen Fahrzeugen durch niedrigere Steuersätze, unterstützt Luxemburgs Ziele für ökologische Nachhaltigkeit und bietet gleichzeitig steuerlich effiziente Vorteile für Arbeitnehmer. Es steht auch im Einklang mit den übergeordneten Klimazielen der EU.
Synonyme: Geldwerter Vorteil für Firmenwagen, Sachbezug Dienstwagen, Firmenwagenbesteuerung, Dienstwagenbesteuerung, steuerlicher Nutzungsvorteil bei Firmenwagen, Bewertung des Kfz-Sachbezugs.
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