Aktualisiert am
26/08/2025
Krankheitsurlaub
Was ist Krankheitsurlaub? — Krankheitsurlaub (auch als Krankenurlaub bezeichnet) ist das gesetzliche Recht von Arbeitnehmern in Luxemburg, bei Krankheit oder Verletzung der Arbeit fernzubleiben, während sie ihren Arbeitsplatzschutz und die Lohnfortzahlung beibehalten. In Luxemburg wird der Krankheitsurlaub durch das Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) geregelt und von der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé - CNS) verwaltet, wodurch umfassender Schutz für Arbeiter gewährleistet wird, die ihre Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen nicht erfüllen können.
Was sind die Pflichten des Arbeitnehmers während des Krankheitsurlaubs? — Das luxemburgische Recht verlangt, dass Arbeitnehmer während des Krankheitsurlaubs strenge Meldeverfahren befolgen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber ab dem ersten Tag seiner Abwesenheit zu informieren, idealerweise vor Arbeitsbeginn, entweder direkt oder über einen Dritten. Zusätzlich müssen sie bis zum dritten Arbeitstag der Abwesenheit ein ärztliches Attest sowohl dem Arbeitgeber als auch der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) vorlegen. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann dazu führen, dass der Krankheitsurlaub für ungültig erklärt wird und die Lohnfortzahlungsleistungen verloren gehen.
Ist ein ärztliches Attest immer in Luxemburg erforderlich? — Eine ärztliche Bescheinigung ist bei Abwesenheiten von drei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehr nach luxemburgischem Recht obligatorisch. Bei kürzeren Abwesenheiten von ein oder zwei Tagen können die Anforderungen je nach den internen Richtlinien des Arbeitgebers variieren, aber Arbeitnehmer sollten immer darauf vorbereitet sein, jede Abwesenheit zu rechtfertigen. Das ärztliche Attest muss von einem zugelassenen Arzt ausgestellt und sowohl dem Arbeitgeber als auch der CNS innerhalb der erforderlichen Frist vorgelegt werden.
Wie lange dauert der Krankheitsurlaub in Luxemburg? — Luxemburg bietet einen der großzügigsten Krankheitsurlaubsschutz in Europa. Arbeitnehmer, die gültige ärztliche Atteste vorlegen, können Lohnfortzahlungen für bis zu 78 Wochen über einen Bezugszeitraum von 104 Wochen erhalten. Während der ersten 77 Kalendertage des bescheinigten Krankheitsurlaubs zahlt der Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt des Arbeitnehmers. Nach dieser Zeit übernimmt die CNS die Zahlungsverantwortung und gewährt Krankengeld, das normalerweise 100% des Referenzgehalts entspricht.
Was passiert, wenn ich während meines Urlaubs in Luxemburg krank werde? — Das luxemburgische Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer, die während geplanter Urlaubszeiten erkranken. Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt, unterbricht der Krankheitsurlaub sofort die Urlaubszeit, und ungenutzte Urlaubstage werden bewahrt und können auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren und ein ärztliches Attest vorlegen, das seinen Zustand gemäß den Standard-CNS-Verfahren bestätigt.
Was passiert, wenn die Meldepflicht nicht eingehalten wird? — Die Nichteinhaltung der strengen Krankheitsurlaubsverfahren Luxemburgs kann schwerwiegende Folgen haben. Die Nichteinhaltung der Meldepflicht am ersten Tag oder die verspätete Vorlage ärztlicher Atteste kann dazu führen, dass der Krankheitsurlaub als unberechtigte Abwesenheit eingestuft wird, was zum Verlust der Lohnfortzahlungsrechte und möglichen Disziplinarmaßnahmen führt. In schweren Fällen können wiederholte Verstöße zu einer Entlassung aus wichtigem Grund und zum Verlust der CNS-Krankengeldleistungen führen.
Wie funktioniert Luxemburgs Krankheitsurlaubssystem für Grenzgänger? — Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, haben Anspruch auf den gleichen Krankheitsurlaubsschutz wie luxemburgische Einwohner. Dies umfasst den Zugang zu CNS-Leistungen, Arbeitsplatzschutz unter luxemburgischem Arbeitsrecht und die gleichen Meldepflichten und Zahlungspläne. Der umfassende Schutz erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer, die unter luxemburgischen Arbeitsverträgen arbeiten, unabhängig von ihrem Wohnsitzland.
Welche Gesetze regeln den Krankheitsurlaub in Luxemburg? — Der Krankheitsurlaub in Luxemburg wird durch mehrere rechtliche Rahmenwerke geregelt, einschließlich des Arbeitsgesetzbuchs (Code du travail), das die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer definiert, und des Sozialversicherungsgesetzbuchs, das die CNS-Leistungen und -Verfahren regelt. Zusätzlich können Tarifverträge erweiterte Schutzmaßnahmen über das gesetzliche Minimum hinaus bieten, und
spezifische CNS-Vorschriften detaillieren die Verfahren für ärztliche Atteste und Leistungsberechnungen.
Synonyme: Krankenurlaub, Krankheitsabwesenheit, Krankengeld, gesundheitsbedingte Abwesenheit, CNS-Entschädigungen (indemnités de maladie)