Glossar
Aktualisiert am 06/09/2024

Pauschaler Freibetrag für Sonderausgaben (FDS)

Was ist der FDS? – Der pauschale Freibetrag für Sonderausgaben (FDS) setzt sich zusammen aus :

  • Rückstände von Renten und dauernden Lasten, die aufgrund einer besonderen Verpflichtung geschuldet werden.
  • Renten, die im Rahmen einer Scheidung gezahlt werden
  • Schuldzinsen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Verbraucherdarlehen stehen und Autos, bewegliche Güter usw. finanzieren.
  • Versicherungsbeiträge und -prämien :
    • Persönlich gezahlte Beiträge aufgrund einer Versicherung bei einem luxemburgischen Sozialversicherungssystem oder einem anerkannten ausländischen gesetzlichen System
    • Beiträge, die persönlich aufgrund einer Zusatzrentenversicherung (LRCP) gemäß dem Gesetz vom 8. Juni 1999 gezahlt werden.
    • Beiträge und Versicherungsprämien, die an private Gesellschaften gezahlt werden, und Beiträge, die an Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit gezahlt werden
    • Beiträge, die an Bausparkassen gezahlt werden
    • Ausgaben, die zum Zweck der Altersvorsorge getätigt werden
  • Zuwendungen und Spenden
  • der Übertrag von Verlustvorträgen

Wer kann den FDS in Anspruch nehmen? – Jeder Arbeitnehmer, der in Luxemburg arbeitet.

Wie hoch ist der FDS? – Der pauschale Freibetrag für Sonderausgaben beläuft sich auf 480 € pro Jahr.

Wie erhalte ich den FDS? –  Der pauschale Freibetrag für Sonderausgaben wird automatisch in der Steuertabelle angewendet.

Wann läuft der FDS ab? – Der pauschale Freibetrag für Sonderausgaben verfällt nicht.
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