Aktualisiert am
06/09/2024
Pauschaler Freibetrag für Sonderausgaben (FDS)
Was ist der FDS? – Der pauschale Freibetrag für Sonderausgaben (FDS) setzt sich zusammen aus :
- Rückstände von Renten und dauernden Lasten, die aufgrund einer besonderen Verpflichtung geschuldet werden.
- Renten, die im Rahmen einer Scheidung gezahlt werden
- Schuldzinsen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Verbraucherdarlehen stehen und Autos, bewegliche Güter usw. finanzieren.
- Versicherungsbeiträge und -prämien :
- Persönlich gezahlte Beiträge aufgrund einer Versicherung bei einem luxemburgischen Sozialversicherungssystem oder einem anerkannten ausländischen gesetzlichen System
- Beiträge, die persönlich aufgrund einer Zusatzrentenversicherung (LRCP) gemäß dem Gesetz vom 8. Juni 1999 gezahlt werden.
- Beiträge und Versicherungsprämien, die an private Gesellschaften gezahlt werden, und Beiträge, die an Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit gezahlt werden
- Beiträge, die an Bausparkassen gezahlt werden
- Ausgaben, die zum Zweck der Altersvorsorge getätigt werden
- Zuwendungen und Spenden
- der Übertrag von Verlustvorträgen
Wer kann den FDS in Anspruch nehmen? – Jeder Arbeitnehmer, der in Luxemburg arbeitet.
Wie hoch ist der FDS? – Der pauschale Freibetrag für Sonderausgaben beläuft sich auf 480 € pro Jahr.
Wie erhalte ich den FDS? – Der pauschale Freibetrag für Sonderausgaben wird automatisch in der Steuertabelle angewendet.
Wann läuft der FDS ab? – Der pauschale Freibetrag für Sonderausgaben verfällt nicht.