Glossar
Aktualisiert am 06/09/2024

Pauschaler Freibetrag für Werbungskosten (FFO)

Was ist der FFO? – Der pauschale Freibetrag für Werbungskosten (FFO) setzt sich zusammen aus :

  • Beiträgen zu Kammern und Gewerkschaften
  • Bücher und Fachzeitschriften, die fast ausschließlich zur Ausübung des Berufs verwendet werden
  • der Berufskleidung
  • Werkzeuge, die fast ausschließlich bei der Berufsausübung verwendet werden
  • Ausbildungskosten, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind

Wer kann den FFO in Anspruch nehmen? – Jeder Arbeitnehmer, der in Luxemburg arbeitet.

Wie hoch ist der FFO? – Der pauschale Freibetrag für Werbungskosten beläuft sich auf 540 € pro Jahr.

Wie erhalte ich den FFO? –  Der pauschale Freibetrag für Werbungskosten wird automatisch in der Steuertabelle angewendet.

Wann läuft der FFO ab? – Der pauschale Freibetrag für Werbungskosten verfällt nicht.
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