Glossar
Aktualisiert am 12/09/2024

Pflegeversicherung

Was ist eine Pflegeversicherung? — Die Pflegeversicherung ist eine Versicherung, die speziell auf die Unterstützung von Personen ausgerichtet ist, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Hilfe bei den Aktivitäten des täglichen Lebens benötigen. Sie bietet finanzielle Unterstützung zur Deckung der Kosten für Pflegeleistungen, die zu Hause oder in einer speziellen Einrichtung erbracht werden. Diese Art der Versicherung ist von entscheidender Bedeutung, damit Menschen, die pflegebedürftig werden, eine angemessene Lebensqualität aufrechterhalten können, ohne ihre Familien finanziell zu belasten.

Wer hat Anspruch auf eine Pflegeversicherung? — In Luxemburg hat jede Person, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung pflegebedürftig ist und bei mehr als drei grundlegenden Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Essen, Baden oder Fortbewegung) Hilfe benötigt, Anspruch auf eine Pflegeversicherung.

Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung? — Die Pflegeversicherung deckt eine Reihe von Leistungen ab, u.a. die persönliche Betreuung (Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen), die medizinische Behandlungspflege, den Umbau der Wohnung und die Unterstützung der Pflegeperson. Die Leistungen werden in Form von Sachleistungen erbracht, d.h. der Versicherte erhält keine direkten Geldzahlungen, sondern Dienstleistungen. 

Wie wird die Pflegeversicherung in Luxemburg finanziert? — Die Finanzierung der Pflegeversicherung erfolgt in der Regel durch Sozialversicherungsbeiträge (Pflichtbeiträge der Erwerbstätigen) und öffentliche Mittel. Sie kann auch individuelle Beiträge umfassen, die sich nach dem persönlichen Einkommen und Vermögen richten.

Wie hoch ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung in Luxemburg? — Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 1,4 % des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers. Dieser Satz ist für alle Arbeitnehmer gleich, um eine gleichmäßige Beteiligung an der Finanzierung der Langzeitpflege zu gewährleisten. Der Beitragssatz kann sich in Zukunft ändern.

Wie wird der Pflegeversicherungsbeitrag erhoben? — Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird bei der Lohnabrechnung direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, diesen Abzug zu berechnen und an den zuständigen Sozialversicherungsträger weiterzuleiten.

Wer ist von der Pflegeversicherung betroffen? — Alle Personen mit Wohnsitz in Luxemburg sind in der Pflegeversicherung pflichtversichert. Auch Nicht-Einwohner, die in Luxemburg arbeiten und dem luxemburgischen Sozialversicherungssystem angeschlossen sind, müssen Beiträge zahlen.

Welche Rolle spielt der Arbeitgeber in der Pflegeversicherung? — Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung von den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer einbehalten und an die CCSS (Centre Commun de la Sécurité Sociale) abgeführt werden. Diese Aufgabe gehört zu den allgemeinen Aufgaben der Lohnbuchhaltung, die auch die Lohnsteuer und andere Sozialversicherungsbeiträge umfasst.

Synonyme: Pflegebedürftigkeitsversicherung, Altenpflegeversicherung, Unterhaltsversicherung 
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