Glossar
Aktualisiert am 24/11/2025

Steuerkarte

Was ist eine Steuerkarte? - Die Steuerkarte (offiziell „Fiche de retenue d'impôt" in Luxemburg genannt) ist ein amtliches Dokument, das von der Luxemburger Steuerverwaltung (Administration des Contributions Directes - ACD) ausgestellt wird und den Steuersatz sowie die Abzüge angibt, die auf das Gehalt eines Arbeitnehmers anzuwenden sind. Dieses Dokument teilt den Arbeitgebern genau mit, wie viel Einkommensteuer von jedem Gehaltsscheck einzubehalten ist, basierend auf der Steuerklasse, den Freibeträgen und den spezifischen Abzügen des Arbeitnehmers.

Warum ist die Steuerkarte wichtig? - Die Steuerkarte stellt sicher, dass jeden Monat der korrekte Betrag der Einkommensteuer von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Ohne gültige Steuerkarte sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den höchstmöglichen Steuersatz anzuwenden (Steuerklasse 1 ohne Abzüge, mindestens 33 %), was zu einer deutlich höheren Steuereinbehaltung und einem viel niedrigeren Nettogehalt führt, bis die Situation korrigiert wird.

Wie erhalten Arbeitnehmer ihre Steuerkarte in Luxemburg? - Für neue Arbeitnehmer, die in Luxemburg zu arbeiten beginnen, wird die Steuerkarte automatisch von der ACD innerhalb von etwa 30 Arbeitstagen ausgestellt, nachdem der Arbeitgeber sie beim CCSS angemeldet hat. Seit Mai 2021 hat Luxemburg elektronische mehrjährige Steuerkarten eingeführt, die gültig bleiben, bis sich die persönlichen Umstände ändern (wie Familienstand, Adresse oder Steuerklasse). Arbeitnehmer können digital über MyGuichet.lu auf ihre Steuerkarte zugreifen.

Müssen Arbeitnehmer ihre Steuerkarte ihrem Arbeitgeber vorlegen? - Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, ihre Steuerkarte physisch ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Die ACD stellt dem Arbeitgeber eine elektronische Kopie direkt über MyGuichet.lu zur Verfügung. Die Arbeitnehmer bleiben jedoch dafür verantwortlich sicherzustellen, dass für ihre Beschäftigung eine gültige Steuerkarte existiert.

Welche Informationen enthält eine luxemburgische Steuerkarte? - Eine Steuerkarte enthält typischerweise: 

  • Die Steuerklasse des Arbeitnehmers (1, 1a oder 2) 
  • Steuereinbehaltungssatz oder anwendbarer Steuersatz 
  • Freibeträge wie Fahrtkosten (frais de déplacement) 
  • Spezifische Abzüge (charges extraordinaires, dépenses spéciales) 
  • Für verheiratete Paare mit gemeinsamer Veranlagung, Ehegattenfreibeträge 
  • Steuergutschrift für Arbeitnehmer (crédit d'impôt salariés) 
  • Gültigkeitszeitraum (für befristete Verträge) oder mehrjährige Gültigkeit

Wie greifen Arbeitgeber auf die Steuerkarten der Arbeitnehmer zu? - Arbeitgeber müssen über MyGuichet.lu unter Verwendung ihres zertifizierten eSpace Entreprise auf die Steuerkarten ihrer Arbeitnehmer zugreifen. Seit dem 1. Januar 2022 ist die Einsichtnahme in die Steuerkarten über MyGuichet.lu für Arbeitgeber verpflichtend, um die korrekte Lohnsteuer und Steuergutschriften zu bestimmen. Arbeitgeber müssen ein Zugangstoken von der ACD anfordern und es innerhalb von 2 Monaten aktivieren, um die elektronischen Steuerkarten einsehen zu können.

Was sind die luxemburgspezifischen Steuerklassen auf der Steuerkarte? - Luxemburg verwendet drei Steuerklassen, die den Steuersatz bestimmen:

  • Klasse 1: Ledige Personen, geschiedene, getrennt lebende oder verwitwete Personen ohne unterhaltsberechtigte Kinder 
  • Klasse 1a: Alleinerziehende mit unterhaltsberechtigten Kindern, verwitwete Personen mit Kindern 
  • Klasse 2: Verheiratete Paare, bei denen beide Partner ansässig sind oder bei denen der Haushalt mindestens 90 % des Einkommens in Luxemburg erzielt

Was passiert, wenn sich im Laufe des Jahres Änderungen ergeben? - Wenn sich die persönlichen Umstände ändern (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Adressänderung), stellt die ACD automatisch eine aktualisierte Steuerkarte aus. Für ansässige Arbeitnehmer werden Änderungen der Adresse oder des Familienstands automatisch aktualisiert. Die neue Steuerklasse wird rückwirkend ab Beginn des Steuerjahres angewendet, wobei Anpassungen über die jährliche Steuererklärung oder Steuerregulierung vorgenommen werden.

Gibt es besondere Regelungen für Grenzgänger? - Ja, nicht ansässige Arbeitnehmer (Grenzgänger), die in Luxemburg arbeiten, erhalten ihre Steuerkarte vom RTS-Steuerbüro für Nicht-Ansässige. Nicht ansässige verheiratete Paare werden automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft, können aber beantragen, nach den Sätzen der Klasse 2 besteuert zu werden, wenn mindestens 90 % des Haushaltseinkommens in Luxemburg steuerpflichtig ist und sie die Gleichstellung mit Ansässigen beantragen.

Was gilt für Zeitarbeitnehmer und Selbständige? - Seit dem 1. Januar 2022 benötigen Zeitarbeitnehmer, die einen Bruttostundenlohn von unter 25 € verdienen, keine Steuerkarte und unterliegen einem pauschalen Steuerabzug von 7,5 %. Diejenigen, die über 25 € pro Stunde verdienen, müssen eine Steuerkarte mit dem Formular 162 F beantragen. Selbständige erhalten ebenfalls Steuerkarten auf Basis geschätzter Einkommen und sollten diese Schätzungen regelmäßig mit der ACD überprüfen und anpassen.

Was sollten Arbeitnehmer tun, wenn sie ihre Steuerkarte nicht erhalten haben? - Wenn Sie Ihre Steuerkarte nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Arbeitsantritt erhalten haben, wenden Sie sich an das zuständige RTS-Büro je nach Ihrer Wohnsitzgemeinde und informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber, dass der Antrag noch in Bearbeitung ist. Sie können den Status auch überprüfen und Ihre Steuerkarte über Ihren privaten eSpace auf MyGuichet.lu herunterladen.
Facebook Twitter LinkedIn

Andere nützliche Wörter zum Nachschlagen

Falls Sie ein Tool suchen, das Ihnen das Leben leichter macht, sind Sie hier genau richtig!