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Aktualisiert am Februar 11, 2026

7. Steuerregistrierung und Mehrwertsteuerpflichten

Alle Selbstständigen müssen sich bei den luxemburgischen Steuerbehörden registrieren und Einkommensteuer- und möglicherweise Mehrwertsteuerpflichten erfüllen. Das Verständnis dieser Anforderungen von Anfang an gewährleistet ordnungsgemäße Compliance und hilft Ihnen, Steuerpflichten effektiv zu verwalten.
Kapitel_7-Steuerregistrierung und Mehrwertsteuerpflichten
Einkommensteuerregistrierung

Registrieren Sie sich bei der Administration des Contributions Directes (ACD), indem Sie Ihr örtliches Finanzamt (bureau RTS) kontaktieren, sobald Sie Ihre selbstständige Tätigkeit beginnen. Diese Registrierung legt Ihre Steuerpflichten und Erklärungsanforderungen basierend auf Ihrer Unternehmensstruktur und Tätigkeitsart fest.

Als selbstständiger Fachmann zahlen Sie Einkommensteuer auf Ihre Geschäftsgewinne (Einnahmen minus abzugsfähige Ausgaben) und nicht auf das Bruttoeinkommen. Dieser grundlegende Unterschied zur Arbeitnehmerbesteuerung ermöglicht verschiedene Geschäftsausgabenabzüge, die Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich reduzieren können.

Verständnis der Mehrwertsteueranforderungen

Die Registrierung für die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird obligatorisch, sobald Ihr Jahresumsatz 35.000 € für Dienstleistungen oder 25.000 € für Waren erreicht (diese Schwellenwerte können sich ändern und sollten überprüft werden). Nach der Registrierung müssen Sie MwSt. auf Ihre Dienstleistungen erheben, periodische MwSt.-Erklärungen einreichen, die erhobene und gezahlte MwSt. melden, und die den Steuerbehörden geschuldete Netto-MwSt. zahlen.

Die Standard-MwSt.-Sätze in Luxemburg betragen 17 % für die meisten Dienstleistungen, 14 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen, 8 % für spezifische Kategorien und 3 % für wesentliche Artikel. Zu verstehen, welcher Satz für Ihre Dienstleistungen gilt, gewährleistet ordnungsgemäße Rechnungsstellung und Compliance.

Vorteile und Pflichten der MwSt.-Registrierung

Während die MwSt.-Registrierung administrative Verpflichtungen schafft, bietet sie auch Vorteile. Sie können die auf Geschäftskäufe und -ausgaben gezahlte MwSt. von der von Kunden erhobenen MwSt. abziehen. Für Unternehmen mit bedeutenden Ausrüstungskäufen oder Betriebskosten kann dieser Abzug den Cashflow verbessern und die effektiven Kosten reduzieren.

Erwägen Sie eine freiwillige Registrierung für die MwSt., auch unterhalb der obligatorischen Schwellenwerte, wenn Ihr Unternehmen erhebliche MwSt. auf Ausgaben trägt. Die freiwillige Registrierung ermöglicht es Ihnen, diese MwSt. zurückzuerhalten und möglicherweise Ihre finanzielle Position trotz der zusätzlichen administrativen Anforderungen zu verbessern.

Laufende Steuer-Compliance

Selbstständige müssen jährliche Steuererklärungen einreichen, die Geschäftseinkommen und -ausgaben angeben, detaillierte Aufzeichnungen führen, die alle Einkünfte und Abzüge belegen, periodische MwSt.-Erklärungen einreichen, falls registriert (monatlich oder vierteljährlich je nach Ihrer Situation), und das ganze Jahr über Vorauszahlungen basierend auf der geschätzten jährlichen Steuerschuld leisten.
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