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Aktualisiert am
03/01/2024
Wichtigste Neuerungen für Januar 2024
Mit Blick auf das Jahr 2024 führt Luxemburg bedeutende Änderungen ein, die sich auf Ihre Lohnabrechnung auswirken werden. Das Verständnis dieser Neuerungen ist notwendig, um sich in der zukünftigen Finanzlandschaft zurechtzufinden. Sehen wir uns die wesentlichen Änderungen an, die im Januar 2024 in Kraft treten.
1. Änderungen der Einkommenssteuertabelle:
Die Einkommensteuertabelle wird überarbeitet, und das ist eine gute Nachricht für Steuerzahler. Sie wird um vier Indextranchen angepasst, was zu einer Anpassung von 10,38 % im Vergleich zu den Sätzen von 2017 führt. Wenn Sie zum Beispiel in Steuerklasse 1 sind und ein Bruttogehalt von 75.000 € haben, könnten Sie 2024 einen Nettogewinn von 1.095 € verzeichnen.
2. Einführung der CI-CO2-Steuergutschrift:
Für Geringverdiener gibt es eine neue Steuergutschrift, die bei der Co2-Steuer hilft. Es handelt sich dabei um eine kleine Unterstützung zum Ausgleich der Umweltkosten für Personen mit geringem Einkommen.
Für Jahreseinkommen zwischen 936 € und 40.000 € beträgt die CI-CO2-Steuergutschrift 144 € pro Jahr. In Fällen, in denen das Jahreseinkommen zwischen 40.001 € und 79.999 € liegt, kann die CI-CO2-Steuergutschrift zwischen 144 € und 0 € pro Jahr liegen, berechnet als [144 - (Bruttogehalt - 40.000) x 0,0036].
Update: Für Jahreseinkommen zwischen 936 € und 40.000 € beträgt die CI-CO2-Steuergutschrift 168 € pro Jahr. In Fällen, in denen das Jahreseinkommen zwischen 40.001 € und 79.999 € liegt, kann die CI-CO2-Steuergutschrift zwischen 168 € und 0 € pro Jahr liegen, berechnet als [168 - (Bruttogehalt - 40.000) x 0,0042].
3. Reduzierte Steuergutschrift für Arbeitnehmer (CIS):
Ab 2024 wird der Höchstbetrag der Steuergutschrift für Arbeitnehmer von 696 € auf 600 € gesenkt. Es handelt sich um eine Änderung des Höchstbetrages, aber es gibt immer noch eine gewisse Steuererleichterung für Arbeitnehmer.
Bei einem Jahreseinkommen zwischen 936 € und 11.265 € kann die CIS-Steuergutschrift zwischen 0 € und 300 € pro Jahr liegen, berechnet als [300 + (Bruttogehalt - 936) x 0,029]. Bei einem Jahreseinkommen zwischen 11.266 € und 40.000 € beträgt die CIS-Steuergutschrift 600 € pro Jahr. In Fällen, in denen das Jahreseinkommen zwischen 40.001 € und 79.999 € liegt, kann die CIS-Steuergutschrift zwischen 600 € und 0 € pro Jahr liegen, berechnet als [600 - (Bruttogehalt - 40.000) x 0,015].
4. Anpassung der Sozialparameter:
Die Arbeitgeber erhalten niedrigere Beiträge für die Mutualität der Arbeitgeber. Diese Anpassung zielt darauf ab, die Unternehmen finanziell zu entlasten, damit sie mehr Mittel zur Deckung der Indexstufen zur Verfügung haben. Außerdem wird der Beitragssatz zur Unfallversicherung von 0,75 % auf 0,70 % gesenkt.
5. Neue Regeln für Essensgutscheine:
Bei den Essensgutscheinen gibt es Änderungen. Papiergutscheine sind noch bis Ende 2024 in Ordnung, und der Höchstwert der Essensgutscheine kann jetzt bis zu 15 € betragen.
6. Besserer Zugang zum Sporturlaub:
Ab 2024 werden mehr Menschen Zugang zum Sporturlaub haben. Damit soll das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen gefördert und den Sportlern die Vorbereitung auf Wettkämpfe erleichtert werden. Dies ist ein Schritt zur Förderung eines gesünderen und aktiveren Lebensstils.
7. Abschied vom Konjunkturellen Steuerkredit (CIC):
Der 2023 eingeführte Konjunkturelle Steuerkredit wird im Januar 2024 auslaufen. Es handelte sich um eine befristete Maßnahme, mit der nun eine spezifische Steuererleichterung ausläuft.
8. Indexierung im Jahr 2024:
Die Löhne der Arbeitnehmer werden ab dem neuen Jahr unverändert bleiben, wobei die letzte Indexierung auf September 2023 zurückgeht.
Auf der Grundlage der Inflationsschätzungen von Statec wird im Sommer, wahrscheinlich im dritten Quartal 2024, eine erneute Indexierung der Löhne um 2,5 % erwartet.
Im kommenden Jahr werden diese Änderungen eine dynamische Mischung aus Herausforderungen und Möglichkeiten darstellen. Wir bei Salary.lu setzen uns dafür ein, dass Ihre Gehaltsabrechnung nahtlos und in Übereinstimmung mit den neuesten Vorschriften erfolgt. Bleiben Sie auf dem Laufenden und lassen Sie sich von uns durch diese Neuerungen leiten.
1. Änderungen der Einkommenssteuertabelle:
Die Einkommensteuertabelle wird überarbeitet, und das ist eine gute Nachricht für Steuerzahler. Sie wird um vier Indextranchen angepasst, was zu einer Anpassung von 10,38 % im Vergleich zu den Sätzen von 2017 führt. Wenn Sie zum Beispiel in Steuerklasse 1 sind und ein Bruttogehalt von 75.000 € haben, könnten Sie 2024 einen Nettogewinn von 1.095 € verzeichnen.
2. Einführung der CI-CO2-Steuergutschrift:
Für Geringverdiener gibt es eine neue Steuergutschrift, die bei der Co2-Steuer hilft. Es handelt sich dabei um eine kleine Unterstützung zum Ausgleich der Umweltkosten für Personen mit geringem Einkommen.
Update: Für Jahreseinkommen zwischen 936 € und 40.000 € beträgt die CI-CO2-Steuergutschrift 168 € pro Jahr. In Fällen, in denen das Jahreseinkommen zwischen 40.001 € und 79.999 € liegt, kann die CI-CO2-Steuergutschrift zwischen 168 € und 0 € pro Jahr liegen, berechnet als [168 - (Bruttogehalt - 40.000) x 0,0042].
3. Reduzierte Steuergutschrift für Arbeitnehmer (CIS):
Ab 2024 wird der Höchstbetrag der Steuergutschrift für Arbeitnehmer von 696 € auf 600 € gesenkt. Es handelt sich um eine Änderung des Höchstbetrages, aber es gibt immer noch eine gewisse Steuererleichterung für Arbeitnehmer.
Bei einem Jahreseinkommen zwischen 936 € und 11.265 € kann die CIS-Steuergutschrift zwischen 0 € und 300 € pro Jahr liegen, berechnet als [300 + (Bruttogehalt - 936) x 0,029]. Bei einem Jahreseinkommen zwischen 11.266 € und 40.000 € beträgt die CIS-Steuergutschrift 600 € pro Jahr. In Fällen, in denen das Jahreseinkommen zwischen 40.001 € und 79.999 € liegt, kann die CIS-Steuergutschrift zwischen 600 € und 0 € pro Jahr liegen, berechnet als [600 - (Bruttogehalt - 40.000) x 0,015].
4. Anpassung der Sozialparameter:
Die Arbeitgeber erhalten niedrigere Beiträge für die Mutualität der Arbeitgeber. Diese Anpassung zielt darauf ab, die Unternehmen finanziell zu entlasten, damit sie mehr Mittel zur Deckung der Indexstufen zur Verfügung haben. Außerdem wird der Beitragssatz zur Unfallversicherung von 0,75 % auf 0,70 % gesenkt.
5. Neue Regeln für Essensgutscheine:
Bei den Essensgutscheinen gibt es Änderungen. Papiergutscheine sind noch bis Ende 2024 in Ordnung, und der Höchstwert der Essensgutscheine kann jetzt bis zu 15 € betragen.
6. Besserer Zugang zum Sporturlaub:
Ab 2024 werden mehr Menschen Zugang zum Sporturlaub haben. Damit soll das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen gefördert und den Sportlern die Vorbereitung auf Wettkämpfe erleichtert werden. Dies ist ein Schritt zur Förderung eines gesünderen und aktiveren Lebensstils.
7. Abschied vom Konjunkturellen Steuerkredit (CIC):
Der 2023 eingeführte Konjunkturelle Steuerkredit wird im Januar 2024 auslaufen. Es handelte sich um eine befristete Maßnahme, mit der nun eine spezifische Steuererleichterung ausläuft.
8. Indexierung im Jahr 2024:
Die Löhne der Arbeitnehmer werden ab dem neuen Jahr unverändert bleiben, wobei die letzte Indexierung auf September 2023 zurückgeht.
Auf der Grundlage der Inflationsschätzungen von Statec wird im Sommer, wahrscheinlich im dritten Quartal 2024, eine erneute Indexierung der Löhne um 2,5 % erwartet.
Im kommenden Jahr werden diese Änderungen eine dynamische Mischung aus Herausforderungen und Möglichkeiten darstellen. Wir bei Salary.lu setzen uns dafür ein, dass Ihre Gehaltsabrechnung nahtlos und in Übereinstimmung mit den neuesten Vorschriften erfolgt. Bleiben Sie auf dem Laufenden und lassen Sie sich von uns durch diese Neuerungen leiten.