Glossar
Aktualisiert am 01/07/2025

Vaterschaftsurlaub

Was ist Vaterschaftsurlaub? — Der Vaterschaftsurlaub in Luxemburg ist eine gesetzlich vorgeschriebene Freistellung von der Arbeit, die Vätern nach der Geburt ihres Kindes gewährt wird. Er ermöglicht es den Vätern, Zeit mit ihrem Neugeborenen zu verbringen und die Mutter in der Zeit nach der Geburt zu unterstützen.

Wie wird der Vaterschaftsurlaub beantragt? — Der Arbeitnehmer muss mindestens zwei Monate vor dem voraussichtlichen Beginn des Urlaubs einen schriftlichen Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen. In dem Antrag sind die geplanten Termine für den Urlaub anzugeben. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Regelung, muss der Urlaub unmittelbar nach der Geburt genommen werden.

Wird der Vaterschaftsurlaub bezahlt? — Ja, der Vaterschaftsurlaub wird voll bezahlt. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt des Arbeitnehmers während des Urlaubs weiter, und der Arbeitgeber erhält die gezahlten Löhne vom Nationalen Gesundheitsfonds (CNS) erstattet.

Wie viele Urlaubstage umfasst der Vaterschaftsurlaub? — Väter (oder der zweite Elternteil in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften) haben Anspruch auf 10 Tage Vaterschaftsurlaub, der innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt oder Adoption eines Kindes genommen werden muss.

Wer hat Anspruch auf Vaterschaftsurlaub? — Alle männlichen Angestellten (oder der zweite Elternteil in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften) in Luxemburg haben Anspruch auf Vaterschaftsurlaub, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit oder der Art ihres Vertrags. Dies gilt für Vollzeit-, Teilzeit- und befristet Beschäftigte.

Gibt es einen Kündigungsschutz während des Vaterschaftsurlaubs? — Während des Vaterschaftsurlaubs sind die Arbeitnehmer vor Kündigung geschützt. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag vom Zeitpunkt der Beantragung des Urlaubs bis zum Ende des Urlaubszeitraums nicht kündigen. 
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