Steuergutschrift für Überstunden (CIHS)

Aktualisiert am 14/07/2026

Definition

Der CIHS (Crédit d'Impôt Heures Supplémentaires) ist eine Steuergutschrift, die eingeführt wurde, um Arbeitnehmer zu entschädigen, die aufgrund der Besteuerung ihrer Überstunden in ihrem Wohnsitzstaat Einkommensverluste erleiden. Er wurde konzipiert, um die Attraktivität Luxemburgs für Grenzgänger zu erhalten und bietet eine maximale Steuergutschrift von 700€ pro Jahr.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der CIHS wichtig?
Der CIHS unterstützt Grenzgänger, die andernfalls auf ihre Überstundenvergütung doppelt besteuert werden könnten. Er gewährleistet Steuergerechtigkeit und erhält Luxemburgs Wettbewerbsfähigkeit als arbeitnehmerfreundliches Ziel, insbesondere für Grenzgänger aus Nachbarländern.
Welche Einschränkungen gibt es beim CIHS?
  • Die Bruttovergütungen für Überstunden müssen mehr als 1200€ pro Jahr betragen, um berechtigt zu sein.
  • Die maximale Gutschrift beträgt 700€ pro Jahr, unabhängig von der Gesamthöhe des Überstundeneinkommens.
  • Arbeitnehmer, deren Wohnsitzstaat bereits eine spezifische Steuerbefreiung für luxemburgische Überstunden vorsieht, sind nicht berechtigt.
Wie wird der CIHS beantragt?
  • Der CIHS wird direkt von der jährlichen Steuerschuld abgezogen.
  • Hat der Steuerpflichtige eine nicht ausreichende Steuerschuld, wird der CIHS nach Ablauf des Steuerjahres von der Steuerverwaltung (ACD) erstattet.
  • Steuerpflichtige müssen einen Antrag im Rahmen ihrer Steuererklärung oder des jährlichen Steuerausgleichs stellen, um den CIHS zu erhalten.
Wie wird der CIHS berechnet?
Der CIHS wird auf der Grundlage des gesamten Bruttolohns für tatsächlich Überstunden berechnet, einschließlich des Grundgehalts. Überstunden, wie der 40 % Zuschlag, werden ebenfalls berücksichtigt, wenn sie vorhanden sind.

Der CIHS wird basierend auf den jährlichen Bruttovergütungen für Überstunden berechnet:
  1. Weniger als 1200€ pro Jahr: Keine Gutschrift.
  2. 1200€ bis 4000€ pro Jahr: CIHS = (Bruttovergütung für Überstunden − 1200€) × 25%
  3. Mehr als 4000€ pro Jahr: Der CIHS ist auf 700€ pro Jahr begrenzt.

Beispiel:
  • Bruttovergütung für Überstunden von 2000€:
    • (2000€ − 1200€) × 25% = 200€ CIHS.
  • Bruttovergütung für Überstunden von 5000€: Der CIHS ist auf 700€ begrenzt.
Wer ist für den CIHS berechtigt?
Um den CIHS zu erhalten, müssen Personen:
  • In Luxemburg beschäftigt sein und Überstundenvergütungen erhalten, die in Luxemburg gemäß Artikel 115 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind.
  • Wohnsitz in einem Land haben, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg abgeschlossen hat.
  • Kein Beamter, Staatsangestellter oder Referendar gemäß luxemburgischem Beamtenstatut sein.
  • In ihrem Wohnsitzstaat auf ihre Überstunden besteuert werden.
Warum wurde der CIHS eingeführt?
Der CIHS adressiert eine spezifische steuerliche Herausforderung für Arbeitnehmer, die:
  • In einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg wohnen.
  • Auf ihre Überstunden in ihrem Wohnsitzstaat besteuert werden, obwohl dieses Einkommen in Luxemburg steuerfrei ist.
Ziel ist es, diesen finanziellen Verlust auszugleichen und Grenzgänger zu unterstützen, damit ihr Nettoeinkommen nicht ungerechtfertigt durch Doppelbesteuerungseffekte gemindert wird.
Synonyme
Crédit d'Impôt Heures Supplémentaires Überstunden-Steuergutschrift Steuergutschrift für Mehrarbeit

Andere nützliche Wörter zum Nachschlagen