Werbungskosten (FO)
Aktualisiert am 14/07/2026Definition
Zu den Werbungskosten gehören:
- Beiträge, die an Kammern und Gewerkschaften gezahlt werden
- Bücher und Fachzeitschriften, die fast ausschließlich für die berufliche Zwecke verwendet werden
- Berufskleidung
- Arbeitsmittel, die fast ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden
- Fortbildungskosten, die für die Ausübung Ihres Berufs notwendig sind
Häufig gestellte Fragen
Wie erhält man FO?
Um den Abzug für Werbungskosten zu erhalten, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben.
Was ist der Betrag für FO?
Um die Werbungskosten absetzen zu können, müssen Sie Ausgaben haben, die 540 € übersteigen.
Wer hat Anspruch auf die FO?
Jeder Arbeitnehmer, dem berufsbedingte Ausgaben entstanden sind.
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