Freibetrag des Ehepartners (AC)
Aktualisiert am 29/06/2026Definition
Was ist der AC? – Der Freibetrag des Ehepartners (AC) ist ein besonderer Begriff im Lohnsteuerabzugsverfahren. Wenn beide Ehepartner, die gemeinsam besteuert werden, berufstätig sind, wird ein pauschaler Freibetrag gewährt, der auf der ersten zusätzlichen Steuerkarte des Ehepartners mit dem niedrigeren Gehalt als "AC" bezeichnet wird.
Wer hat Anspruch auf den AC? – Der Freibetrag des Ehepartners kann von Ehepaaren in Anspruch genommen werden, die beide arbeiten und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Auch Lebenspartner haben Anspruch darauf, wenn sie ihre Steuererklärung am Ende des Jahres abgeben.
Wer hat Anspruch auf den AC? – Der Freibetrag des Ehepartners kann von Ehepaaren in Anspruch genommen werden, die beide arbeiten und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Auch Lebenspartner haben Anspruch darauf, wenn sie ihre Steuererklärung am Ende des Jahres abgeben.
Wie hoch ist der AC? – Der Freibetrag des Ehepartners beträgt 5.520 € pro Jahr oder 460 € pro Monat und setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Pauschalbetrag für Werbungskosten - 540 €
- Pauschalbetrag für Sonderausgaben - 480 €
- Freibetrag für außerberufliche Tätigkeiten - 4.500 €
Wie erhält man den AC? – Der Freibetrag wird von der Steuerverwaltung automatisch berechnet und auf der Steuerkarte des Ehepartners mit dem geringeren Einkommen eingetragen
Wann verfällt der AC? – Der Freibetrag verfällt, wenn sich das Paar trennt oder wenn ein Ehegatte aufhört zu arbeiten.
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf den AC?
Der Freibetrag des Ehepartners kann von Ehepaaren in Anspruch genommen werden, die beide arbeiten und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Auch Lebenspartner haben Anspruch darauf, wenn sie ihre Steuererklärung am Ende des Jahres abgeben.
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