Glossar
Aktualisiert am 27/08/2024

Mindestlohn

Was ist der Mindestlohn ? — Der Mindestlohn ist der niedrigste Geldbetrag, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für ihre Arbeit zahlen müssen. Er ist von der Regierung festgelegt, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer ein angemessenes Grundeinkommen erhalten. Der Mindestlohn wird regelmäßig an die aktuellen Lebensunterhaltungskosten angepasst.

Wozu dient der Mindestlohn? Der Mindestlohn wurde eingeführt, um Arbeitnehmer davor zu schützen, zu wenig zu verdienen um einen grundlegenden Lebensstandard zu erreichen. Er soll Armut und Einkommensungleichheit verringern.

Wie wird der Mindestlohn festgesetzt? — Der Mindestlohn wird von Regierungen auf der Grundlage von Faktoren wie Lebenshaltungskosten, Inflation, wirtschaftlichen Bedingungen, und den Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Unternehmen festgelegt. Er wird in der Regel regelmäßig angepasst. In Luxemburg ist der Mindestlohn an die Inflation gekoppelt, d.h. er wird automatisch an die Schwankung der Lebenshaltungskosten angepasst.

Wie oft wird der Mindestlohn in Luxemburg angepasst? Der Mindestlohn wird alle 2 Jahre angepasst, kann aber auch häufiger angepasst werden, um die Inflation auszugleichen und den Lebensstandard zu erhalten.

Gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer/innen? — Der Mindestlohn gilt für die meisten Arbeitnehmer/innen, es gibt jedoch Ausnahmen. In Luxemburg gibt es 3 verschiedene Mindestlohnsätze, je nach Alter und Qualifikationsniveau des Arbeitnehmers: 
  • Mindestlohn für junge Arbeitnehmer: Arbeitnehmer zwischen 15 und 17 Jahren erhalten 75%* des normalen Mindestlohns, während Arbeitnehmer zwischen 17 und 18 Jahren 80%* erhalten. 
  • Mindestlohn für ungelernte Arbeitskräfte: Für alle ungelernten Arbeitskräfte ab 18 Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn. 
  • Mindestlohn für Facharbeiter: Der Begriff „Facharbeiter“ bezieht sich in der Regel auf Personen mit einer speziellen Ausbildung oder Qualifikation, die daher einen höheren Mindestlohn erhalten, der in der Regel etwa 20%* über dem Standardlohn liegt. 

Weitere Informationen finden sie auf unserer Website https://salary.lu/de/soziale-parameter/lohnindexierung

Können Arbeitgeber den Mindestlohn unterschreiten? — Nein, Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, mindestens den Mindestlohn zu zahlen. Eine Unterschreitung des Mindestlohns ist rechtswidrig und kann zu Strafen oder rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber führen.

Gilt der Mindestlohn für Auszubildende/Praktikanten in Luxemburg? — Für die meisten Ausbildungen oder Praktika gelten unterschiedliche Lohnvorschriften, je nach Arbeitgeber, Position oder Dauer des Programms. 

Synonyme : Grundlohn, Mindestlohn, Lohnuntergrenze, existenzsicherer Lohn 

*Diese Zahl kann von Jahr zu Jahr variieren. 
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