Glossar
Aktualisiert am 07/07/2025

Studentenvertrag

Was ist ein Studentenvertrag? — Ein Studentenvertrag (contrat d'occupation d'élève/étudiant) ist eine spezifische Art von befristetem Arbeitsvertrag in Luxemburg. Er ermöglicht es Studenten, während der Schulferien oder des Studienjahres vorübergehend zu arbeiten. Dieser Vertrag steht Personen im Alter von 15 bis 26 Jahren (die noch nicht 27 geworden sind) zur Verfügung, die in einer Vollzeitausbildung eingeschrieben sind oder ihre Ausbildung innerhalb der letzten vier Monate abgeschlossen haben. Diese Regelung ermöglicht es jungen Menschen, Berufserfahrung zu sammeln und gleichzeitig ihren Studentenstatus zu behalten. Arbeitgeber profitieren von einem flexiblen, verwaltungsarmen Rahmen für kurzfristige Einstellungen.

Welche Arten von Studentenverträgen gibt es? — Es gibt zwei Hauptarten von Studentenverträgen in Luxemburg:

  1. Ferienstudentenvertrag: Ein befristeter Arbeitsvertrag (CDD), der speziell dazu dient, Studierende während der offiziellen Schulferien zu beschäftigen.
  2. Akademischer Studentenvertrag: Ein befristeter Arbeitsvertrag (CDD), der es Studierenden in Luxemburg ermöglicht, während des akademischen Jahres zu arbeiten.

Jeder Vertragstyp hat seine eigenen Regeln, die in separaten Glossareinträgen erklärt werden.

Was sind die rechtlichen und administrativen Anforderungen? — Der Studentenvertrag muss schriftlich erstellt und spätestens am ersten Arbeitstag unterzeichnet werden. Er muss in drei Exemplaren erstellt werden: eines für den Arbeitgeber, eines für den Studenten und eines für die Arbeitsinspektion (ITM).

Obligatorische Vertragsdetails:
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Studenten
  • Name und Adresse des Arbeitgebers
  • Anfangs- und Enddaten
  • Arbeitsort
  • Stellenbeschreibung
  • Tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten
  • Lohn und Zahlungsbedingungen
  • Unterkunftsdetails, falls zutreffend

Jüngste Änderungen des Arbeitsgesetzes verlangen von Arbeitgebern, detailliertere Informationen in Studentenverträge aufzunehmen, mit Strafen bei Nichteinhaltung (Geldstrafen von 251€ bis 5.000€ pro Arbeitnehmer, verdoppelt bei Wiederholung innerhalb von zwei Jahren).

Wichtig: Das dritte Exemplar muss innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsbeginn bei der ITM eingereicht werden, begleitet von einer Kopie des Studentenausweises. Die Einreichung kann per Post oder über MyGuichet erfolgen. Wenn der Vertrag nicht korrekt oder rechtzeitig formalisiert wird, kann das Arbeitsverhältnis als unbefristeter Vertrag (CDI) umklassifiziert werden, wodurch der Student den vollen Arbeitnehmerstatus erhält.

Was sind die Regeln zu Gehalt und Besteuerung? — Die finanziellen und administrativen Bedingungen für Studentenbeschäftigung in Luxemburg unterliegen spezifischen Regeln bezüglich Bezahlung, Sozialversicherung und Besteuerung.

- Mindestlohn
  • Studenten müssen mindestens 80% des Mindestlohns erhalten, basierend auf ihrem Alter.
- Sozialversicherung
  • Studenten sind nur gegen Unfälle versichert; keine Kranken- oder Rentenbeiträge fallen an.
- Besteuerung:
  • Ferienverträge: Löhne sind steuerfrei, wenn der Student 16€/Stunde oder weniger verdient. Der Arbeitgeber muss einen einzigen jährlichen Antrag auf Steuerbefreiung für alle berechtigten Studenteneinstellungen stellen. Wenn sie mehr verdienen, gelten die Standard-Steuerregeln. Dieser Antrag muss jedes Jahr erneuert werden.
  • CDD Studienjahr: Löhne sind immer steuerpflichtig, unabhängig vom Stundenlohn.
- Meldung
  • Arbeitgeber müssen Studentenarbeiter bei den Sozialversicherungsbehörden (CCSS) anmelden. Wenn der Student keine nationale Identifikationsnummer hat, muss der Arbeitgeber eine Kopie des Studentenausweises für die Registrierung bereitstellen.

Was ist mit Arbeitszeiten und Urlaub? — Die Organisation der Arbeitszeit und des Urlaubs für Studentenverträge in Luxemburg wird durch spezifische Vorschriften geregelt, um die Rechte der Studenten zu schützen und ein Gleichgewicht zwischen Arbeit und Studium zu gewährleisten.

  • Ferienvertrag: Studenten dürfen bis zu 346 Stunden und maximal zwei Monate pro Kalenderjahr beim selben Arbeitgeber während der offiziellen Schulferienzeiten arbeiten, mit maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.
  • CDD Studienjahr: Während der Schulzeiten dürfen Studenten bis zu 15 Stunden pro Woche oder 60 Stunden pro Monat arbeiten (gemittelt über vier Wochen), vorausgesetzt sie sind mindestens 16 Jahre alt, wobei diese Grenzen während der offiziellen Ferien aufgehoben werden
  • Urlaub und Abwesenheiten: Studenten haben keinen Anspruch auf die 26 Tage bezahlten Jahresurlaub. Sie können jedoch nach Ermessen des Arbeitgebers für unbezahlten außerordentlichen Urlaub berechtigt sein. Krankheitstage sind generell unbezahlt.
  • Ruhezeiten: Studenten haben Anspruch auf mindestens 12 aufeinanderfolgende Stunden tägliche Ruhezeit, zwei aufeinanderfolgende freie Tage pro Woche (normalerweise einschließlich Sonntag), eine Mindestpause von 30 Minuten bei mehr als 4 Arbeitsstunden pro Tag, und dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche arbeiten, auch nicht während der Ferien, es sei denn, spezifische gesetzliche Ausnahmen gelten.

Gibt es Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen? — Ja. Arbeitgeber müssen Jugendschutz- und Arbeitsplatzregeln einhalten:

  • Studenten unter 18 Jahren ist Nachtarbeit generell untersagt.
  • Eine medizinische Untersuchung ist nur für körperlich anspruchsvolle oder risikoreiche Rollen erforderlich.
  • Studenten unter 21 müssen schriftliche Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen vor Arbeitsbeginn erhalten.
  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Rolle den gesetzlichen Bedingungen für junge Arbeiter entspricht, insbesondere bezüglich Nachtschichten, gefährlicher Werkzeuge oder schwerer Lasten.

Synonyme: Schüler-/Studentenvertrag, Studentenbeschäftigung, befristete Studentenarbeit
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