Aktualisiert am
07/07/2025
Studentenvertrag (Akademisch)
Was ist ein akademischer Studentenvertrag? - Ein Studentenvertrag während des Studienjahres ist ein befristeter Arbeitsvertrag, der es Studenten ermöglicht, während der Schulzeit in Luxemburg Teilzeit zu arbeiten. Dieser Vertrag steht Personen im Alter von 16 bis 26 Jahren (die noch nicht 27 geworden sind) zur Verfügung, die Vollzeit eingeschrieben sind, entweder in Luxemburg, im Ausland oder die ihre Ausbildung innerhalb der letzten vier Monate abgeschlossen haben. Er ermöglicht es Studenten, Berufserfahrung zu sammeln und gleichzeitig ihr Studium fortzusetzen.
Wann kann dieser Vertrag verwendet werden? - Dieser Vertrag kann nur während des Studienjahres verwendet werden, das heißt außerhalb der offiziellen Schulferienzeiten, wie sie vom Bildungsministerium definiert sind. Er ist für Studenten konzipiert, die während des Studiums Teilzeit arbeiten möchten und dabei rechtliche Konformität und Flexibilität gewährleisten.
Wie viele Stunden kann ein Student arbeiten? - Studenten dürfen bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, berechnet als maximal 60 Stunden pro Monat im Durchschnitt über vier Wochen, während der Schulzeiten. Diese Grenzen werden während der offiziellen Schulferien aufgehoben, wenn die Regeln für Ferienstudentverträge gelten. Das kombinierte jährliche Maximum für alle Studentenverträge beim selben Arbeitgeber bleibt jedoch bei 346 Stunden oder zwei Monaten pro Kalenderjahr.
Können Studenten an Sonn- oder Feiertagen arbeiten? - Ja, aber nur erwachsene Studenten (die 18 Jahre oder älter sind), die unter einem Ferien- oder akademischen Studentenvertrag beschäftigt sind, dürfen an Sonn- oder Feiertagen arbeiten. Dies ist in Branchen wie dem Gastgewerbe (HORECA) üblich, wo die Standard-Überstundenvergütungsregeln gelten. Für Minderjährige ist die Arbeit an Sonn- oder Feiertagen generell verboten, und Arbeitgeber müssen sich immer an die Jugendarbeitsschutzgesetze halten.
Was muss der Vertrag enthalten? - Der Vertrag muss schriftlich sein und spätestens am ersten Arbeitstag unterzeichnet werden. Er muss in drei Exemplaren erstellt werden: eines für den Studenten, eines für den Arbeitgeber und eines für die Arbeitsinspektion (ITM). Der Vertrag muss folgende Details enthalten:
- Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Studenten (der Student muss den Arbeitgeber über Adressänderungen informieren)
- Name und Adresse des Arbeitgebers
- Anfangs- und Enddaten (im Format TT/MM/JJJJ)
- Arbeitsort
- Stellenbeschreibung (muss nicht dem Studienbereich des Studenten entsprechen)
- Tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten
- Lohn und Zahlungsbedingungen
- Unterkunftsdetails, falls bereitgestellt
Wichtig: Eine Kopie des Vertrags und des Studentenausweises muss innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsbeginn bei der ITM eingereicht werden, entweder per Post oder über MyGuichet. Wenn der Vertrag nicht schriftlich ist oder verspätet unterzeichnet wird, kann das Arbeitsverhältnis als unbefristeter Vertrag (CDI) umklassifiziert werden.
Was sind die Lohn- und Sozialversicherungsanforderungen? - Die wichtigsten Lohn- und Sozialversicherungsanforderungen für akademische Studentenverträge sind folgende:
- Mindestlohn: Studenten müssen mindestens 80% des sozialen Mindestlohns erhalten, altersangepasst.
- Sozialversicherung: Arbeitgeber müssen Studenten beim Gemeinsamen Sozialversicherungszentrum (CCSS) anmelden. Vollständige Beiträge sind erforderlich, einschließlich Krankenversicherung, Rente, Unfallversicherung und Langzeitpflege.
- Meldung: Wenn der Student keine luxemburgische Sozialversicherungsnummer hat, muss der Arbeitgeber eine Kopie des Studentenausweises für die Registrierung bereitstellen.
Sind Löhne steuerpflichtig? -Ja, alle Löhne, die unter einem CDD für das Studienjahr verdient werden, unterliegen der Einkommensteuer, unabhängig vom Stundensatz. Der Student muss eine Steuerkarte (fiche de retenue d'impôt) vorlegen, und die Quellensteuer wird entsprechend angewendet.
Haben Studenten Anspruch auf bezahlten Urlaub? - Ja, Studenten, die unter einem CDD für das Studienjahr beschäftigt sind, haben Anspruch auf gesetzlichen bezahlten Jahresurlaub, berechnet anteilig entsprechend ihren Teilzeit-Arbeitsstunden, gemäß den Artikeln L.233-1 ff. des Arbeitsgesetzes. Sie haben auch Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub unter denselben anteiligen Bedingungen wie andere Teilzeitbeschäftigte, vorausgesetzt sie befolgen die üblichen Verfahren zur Krankheitsmeldung (wie die Vorlage eines ärztlichen Attests). Die Bezahlung von Feiertagen erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen und den tatsächlichen Arbeitsstunden.
Gibt es Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen? - Ja. Arbeitgeber müssen die Jugendschutz- und Arbeitsplatzvorschriften einhalten:
- Eine medizinische Untersuchung ist für körperlich anspruchsvolle oder risikoreiche Rollen erforderlich.
- Studenten unter 21 müssen schriftliche Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen vor Arbeitsbeginn erhalten.
- Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Stelle den gesetzlichen Beschränkungen für Nachtarbeit, gefährliche Aufgaben und die Verwendung gefährlicher Geräte für Minderjährige entspricht.