Aktualisiert am
07/07/2025
Studentenvertrag (Ferien)
Was ist ein Ferienstudentvertrag? - Ein Ferienvertrag für Studenten (contrat d'occupation d'élève/étudiant) ist eine spezifische, kurzfristige Arbeitsvereinbarung, die es Studenten ermöglicht, während der offiziellen Schulferienzeiten in Luxemburg zu arbeiten. Dieser Vertrag steht Studenten im Alter von 15 bis 26 Jahren (die noch nicht 27 geworden sind) offen, die in einer Vollzeitausbildung eingeschrieben sind entweder in Luxemburg, im Ausland oder die ihre Ausbildung innerhalb der letzten vier Monate abgeschlossen haben. Er ermöglicht es Studenten, Berufserfahrung zu sammeln und gleichzeitig ihren Studentenstatus zu behalten.
Wann kann dieser Vertrag verwendet werden? - Ein Ferienstudentvertrag kann nur während der offiziellen Schulferienzeiten verwendet werden, wie sie vom Bildungsministerium definiert sind. Studenten, die im Ausland studieren, können den offiziellen Ferienkalender ihrer Heimatinstitution verwenden, wenn er sich vom luxemburgischen unterscheidet, vorausgesetzt sie können einen Nachweis der Einschreibung und der Feriendaten vorlegen. Die maximale Dauer beträgt 2 Monate oder 346 Stunden pro Kalenderjahr beim selben Arbeitgeber, sei es in einem einzigen Vertrag oder mehreren Verträgen.
Wie viele Stunden kann ein Student arbeiten? - Studenten können während der Ferienzeit Vollzeit arbeiten, dürfen aber nicht mehr als 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche arbeiten, entsprechend den Vorschriften für Jugendbeschäftigung. Die jährliche Gesamtgrenze beträgt 346 Stunden oder zwei Monate pro Arbeitgeber.
Können Studenten an Sonn- oder Feiertagen arbeiten? - Ja. Studenten, einschließlich Minderjähriger, dürfen an Sonn- und Feiertagen arbeiten, wenn die Jugendschutzbestimmungen beachtet werden. Dies ist in Branchen wie Gastgewerbe und Einzelhandel üblich.
Was muss der Vertrag enthalten? - Der Vertrag muss schriftlich sein und spätestens am ersten Arbeitstag unterzeichnet werden. Er muss in drei Exemplaren erstellt werden: eines für den Studenten, eines für den Arbeitgeber und eines für die Arbeitsinspektion (ITM). Der Vertrag muss enthalten:
- Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Studenten (Studenten müssen den Arbeitgeber über jede Adressänderung informieren)
- Name und Adresse des Arbeitgebers
- Anfangs- und Enddaten (im Format TT/MM/JJJJ)
- Arbeitsort
- Art der Arbeit (muss nicht dem Studienbereich des Studenten entsprechen)
- Tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten
- Lohn und Zahlungsbedingungen
- Unterkunftsdetails, falls bereitgestellt
Wichtig: Eine Kopie des Vertrags und des Studentenausweises muss innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsbeginn bei der ITM eingereicht werden, entweder per Post oder elektronisch über MyGuichet. Wenn der Vertrag nicht schriftlich ist oder verspätet unterzeichnet wird, kann das Arbeitsverhältnis als unbefristeter Vertrag (CDI) umklassifiziert werden.
Was sind die Lohn- und Sozialversicherungsanforderungen? - Die wichtigsten Lohn- und Sozialversicherungsanforderungen für Ferienstudentverträge sind folgende:
- Mindestlohn: Studenten müssen mindestens 80% des sozialen Mindestlohns erhalten, altersangepasst.
- Sozialversicherung: Arbeitgeber müssen Studenten beim Gemeinsamen Sozialversicherungszentrum (CCSS) anmelden. Nur eine Unfallversicherung ist erforderlich, es gibt keine Kranken-, Renten- oder Pflegebeiträge.
- Meldung: Wenn der Student keine luxemburgische Sozialversicherungsnummer hat, muss der Arbeitgeber eine Kopie des Studentenausweises für die Registrierung bereitstellen.
Sind Löhne steuerpflichtig? - Löhne sind von der Quellensteuer befreit, wenn der Student 16€ pro Stunde oder weniger verdient und der Arbeitgeber einen einzigen jährlichen Befreiungsantrag bei den Steuerbehörden (ACD) stellt. Wenn der Stundenlohn 16€ übersteigt, muss der Student eine Steuerkarte vorlegen und die standardmäßige Quellensteuer gilt.
Haben Studenten Anspruch auf bezahlten Urlaub? - Nein. Studenten mit Ferienvertrag haben keinen Anspruch auf die standardmäßigen 26 Tage bezahlten Jahresurlaub. Arbeitgeber können jedoch nach eigenem Ermessen unbezahlten außerordentlichen Urlaub gewähren. Krankheitstage sind generell unbezahlt.
Gibt es Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen? - Ja. Arbeitgeber müssen die Jugendschutz- und Arbeitsplatzvorschriften einhalten:
- Eine medizinische Untersuchung ist nur für körperlich anspruchsvolle oder risikoreiche Rollen erforderlich.
- Studenten unter 21 müssen schriftliche Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen vor Arbeitsbeginn erhalten.
- Arbeitgeber müssen die Einhaltung der gesetzlichen Beschränkungen für Nachtarbeit, gefährliche Aufgaben und die Verwendung gefährlicher Geräte für Minderjährige sicherstellen.