Aktualisiert am
11/07/2025
Bonus-Malus (in der Unfallversicherung)
Was ist das Bonus-Malus-System? - Der Begriff “Bonus-Malus” bezeichnet in der Unfallversicherung ein System zur Anpassung der Versicherungsprämien auf der Grundlage des Schadenverlaufs oder der Sicherheitsbilanz des Versicherungsnehmers oder des Unternehmens. In Luxemburg wird dieses System häufig in der Arbeitsunfallversicherung angewandt, wo Unternehmen oder Einzelpersonen mit weniger Unfällen oder Schadensfällen (Bonus) in den Genuss reduzierter Prämien kommen, während diejenigen mit einer höheren Anzahl von Unfällen (Malus) mit höheren Prämien rechnen müssen.
Was ist das Bonus-Malus-System in der Unfallversicherung? - Beim Bonus-Malus-System in der Unfallversicherung wird die Versicherungsprämie auf der Grundlage des Unfall- oder Schadenverlaufs des Versicherungsnehmers angepasst. Wenn ein Unternehmen oder eine Person eine gute Sicherheitsbilanz aufweist, erhält sie einen „Bonus“, was zu niedrigeren Prämien führt. Wenn sie eine schlechte Sicherheitsbilanz mit vielen Schadensfällen haben, erhalten sie einen „Malus“, was zu höheren Prämien führt.
Für wen gilt das Bonus-Malus-System? - Das System gilt in der Regel für Arbeitgeber und Unternehmen, die eine Arbeitsunfallversicherung für ihre Mitarbeiter abschließen. Die Prämienanpassungen beruhen auf der Sicherheitsbilanz des Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum.
Wie kann ein Unternehmen seinen Malus verringern? - Unternehmen können ihren Malus verringern, indem sie strenge Sicherheitsrichtlinien am Arbeitsplatz einführen, Mitarbeiterschulungen zur Unfallverhütung anbieten und eine gute Sicherheitsbilanz führen, um häufige Schadensfälle zu vermeiden. Mit der Zeit kann eine geringere Unfallrate zu niedrigeren Prämien führen.
Wie werden Arbeitsunfälle gemeldet? - Arbeitgeber müssen alle Arbeitsunfälle an die Association d'Assurance Accident (AAA) melden. Die Häufigkeit und Schwere dieser Unfälle kann sich auf die Bonus-Malus-Einstufung des Unternehmens auswirken, was zu einer Prämienanpassung in der Unfallversicherung führen kann.
Was sind die verschiedenen Risikoklassen? - Jeder Beitragszahler wird auf der Grundlage seiner Haupttätigkeit in eine Risikoklasse eingestuft und muss dem Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) bei seinem Beitritt die für die Einstufung in eine Risikoklasse erforderlichen Angaben machen. Außerdem müssen sie dem CCSS unverzüglich jede Änderung der ausgeübten Tätigkeit mitteilen, die zu einer anderen Einstufung führen könnte.
Die Risikoklassen sind wie folgt:
- Klasse 01: Handel
- Klasse 02 : Reinigung und hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Klasse 03 : Hotels, Restaurants, Cafés
- Klasse 04: Erziehung und Unterricht, Freizeitgestaltung, Sport, Kultur und Religion
- Klasse 05: Gesundheits- und Sozialwesen, persönliche Dienstleistungen
- Klasse 06: Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen des Immobilienwesens und der Informationstechnologie, Architektur- und Ingenieurbüros, Informationstechnologie und Medien
- Klasse 07: Industrielle Tätigkeiten
- Hauptgruppe 08 : Metall- und Holzbearbeitung, Herstellung von Kunstgegenständen, Herstellung, Installation, Reparatur und Wartung von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, Feinmechanik.
- Klasse 09: Baugewerbe, Dachdeckerei, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden.
- Klasse 10: Renovierung und Erweiterung, Haustechnik
- Klasse 11 : Land-, Schiffs- und Lufttransport, Logistik und Lagerung, Post-, Kurier- und Expressdienste
- Klasse 12: Teilzeitarbeit und Zeitarbeit
- Klasse 13: Herstellung von Nahrungsmitteln
- Klasse 14: Landwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Forstwirtschaft und damit verbundene Tätigkeiten
- Hauptgruppe 15 : Erbringung von freiberuflichen, gewerblichen und handwerklichen Dienstleistungen
- Klasse 16: Kommunale Verwaltung
- Klasse 17: Öffentliche Verwaltung
Synonyme: Schadenverlaufseinstufung, risikoangepasste Prämie, sicherheitsorientierte Prämienanpassung