Glossar
Aktualisiert am 17/06/2024

Außerberuflicher Freibetrag (CE)

Was sind die CE? – Zum außerberuflichen Freibetrag oder CE gehören:

  • Nicht erstattete medizinische Kosten (die nicht von der CNS oder Ihrer zusätzlichen/privaten Krankenversicherung gedeckt werden).
  • Unterstützung für Personen, die keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben.
  • die Kosten für Zivilprozesse (Anwaltshonorare usw.)
  • die Kosten für Scheidungen
  • die Kosten für Beerdigungen
  • diätetische Behandlungen (nur auf Rezept)

Wer hat Anspruch auf die CE? – Grundsätzlich kann jeder, der eine Steuererklärung abgibt, diesen Freibetrag unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen:

  • Die außergewöhnlichen Belastungen müssen die Steuerkraft des Steuerpflichtigen erheblich mindern.
  • Eine Belastung gilt als außergewöhnlich, wenn sie normalerweise nicht von den meisten Steuerzahlern in ähnlichen Einkommenssituationen getragen wird.
  • Sie muss unvermeidbar sein, d. h. es gibt materielle, rechtliche oder moralische Gründe, die den Steuerpflichtigen daran hindern, sich von der Belastung zu befreien.
  • Es zählen nur die Kosten, die dem Steuerzahler tatsächlich entstanden sind.
  • Alle Rückerstattungen müssen von den Gesamtkosten abgezogen werden, z. B. Rückerstattungen von einer Krankenkasse oder einer Krankenkasse auf Gegenseitigkeit.
  • Um als tatsächlich entstanden zu gelten, müssen die Kosten einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens übersteigen, der je nach Familienstand festgelegt wird.

Was ist der Betrag der CE? – Der abzugsfähige Betrag für den außerberuflichen Freibetrag wird anhand des zu versteuernden Einkommens des Steuerpflichtigen festgelegt.

Wie erhält man die CE? – Um den außerberuflichen Freibetrag zu erhalten, muss man sie in der Steuererklärung angeben. Anschließend entscheidet die Steuerbehörde über ihre Abzugsfähigkeit.
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