Pauschaler Freibetrag für Werbungskosten (FFO)

Aktualisiert am 14/07/2026

Definition

Der pauschale Freibetrag für Werbungskosten (FFO) setzt sich zusammen aus :

  • Beiträgen zu Kammern und Gewerkschaften
  • Bücher und Fachzeitschriften, die fast ausschließlich zur Ausübung des Berufs verwendet werden
  • der Berufskleidung
  • Werkzeuge, die fast ausschließlich bei der Berufsausübung verwendet werden
  • Ausbildungskosten, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind

Häufig gestellte Fragen

Wann läuft der FFO ab?
Der pauschale Freibetrag für Werbungskosten verfällt nicht.
Wie erhalte ich den FFO?
Der pauschale Freibetrag für Werbungskosten wird automatisch in der Steuertabelle angewendet.
Wie hoch ist der FFO?
Der pauschale Freibetrag für Werbungskosten beläuft sich auf 540 € pro Jahr.
Wer kann den FFO in Anspruch nehmen?
Jeder Arbeitnehmer, der in Luxemburg arbeitet.

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