Glossar
Aktualisiert am 15/02/2024

Lohnkontoauszug (ECSP)

Was ist ECSP? — ECSP, oder Lohn- und Rentenkontoauszüge, sind elektronische Auszüge, die eine detaillierte Aufschlüsselung der Gehalts- und Renteneinkünfte einer Person enthalten. Diese Initiative, die im Einklang mit EU-Richtlinien eingeführt wurde, erleichtert die elektronische Übermittlung dieser Einkommensangaben sowohl für Ansässige als auch für Nichtansässige Steuerzahler.

Warum wurde ECSP eingeführt? — ECSP wurde eingeführt, um die EU-Richtlinien über die automatisierte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich zu erfüllen. Es ermöglicht Arbeitgebern und Pensionsfonds die elektronische Übermittlung umfassender Bescheinigungen über Gehalts- und Renteneinkünfte, wovon sowohl Ansässige als auch Nichtansässige profitieren.

Wer ist verpflichtet, ECSP zu übermitteln? — Arbeitgeber (natürliche und juristische Personen) und Pensionsfonds sind verpflichtet, ECSP elektronisch zu übermitteln. Das Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) verwaltet auch die ECSP-Übermittlung für Arbeitgeber im Rahmen der Pauschalsteuerregelung.

Wann sollte die elektronische Übermittlung von ECSP erfolgen? — Die elektronische Übermittlung von ECSP ist ab dem Steuerjahr 2014 bis zum 1. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres erforderlich.

Wie kann ECSP elektronisch übermittelt werden? — ECSP kann elektronisch über MyGuichet übermittelt werden, indem entweder eine strukturierte XML-Datei hochgeladen oder der Online-Dateneingabe-Assistent verwendet wird. Für die Identifizierung des Meldepflichtigen ist ein LuxTrust-Produkt (privat oder beruflich) erforderlich.

Welche Informationen sind in ECSP enthalten? — ECSP enthält eine umfassende Aufschlüsselung aller Gehälter und Renten, die während des Steuerjahres vom Arbeitgeber oder der Pensionskasse an den Kontoinhaber gezahlt wurden. Für jedes Wohnsitzland sind gesonderte Bescheinigungen erforderlich.

Werden Gehalts- oder Rentenbescheinigungen in Papierform akzeptiert? — Nein, die elektronische Einreichung ist obligatorisch. Auszugserklärungen in Papierform, die gemeinhin als Gehalts- oder Rentenbescheinigungen bezeichnet werden und auf den Steuerabzugsblättern angebracht sind, werden nicht mehr akzeptiert.
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