Pauschaler Freibetrag für Werbungskosten (FFO)
Aktualisiert am 06/09/2024Definition
Was ist der FFO? – Der pauschale Freibetrag für Werbungskosten (FFO) setzt sich zusammen aus :
- Beiträgen zu Kammern und Gewerkschaften
- Bücher und Fachzeitschriften, die fast ausschließlich zur Ausübung des Berufs verwendet werden
- der Berufskleidung
- Werkzeuge, die fast ausschließlich bei der Berufsausübung verwendet werden
- Ausbildungskosten, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind
Wer kann den FFO in Anspruch nehmen? – Jeder Arbeitnehmer, der in Luxemburg arbeitet.
Wie hoch ist der FFO? – Der pauschale Freibetrag für Werbungskosten beläuft sich auf 540 € pro Jahr.
Wie erhalte ich den FFO? – Der pauschale Freibetrag für Werbungskosten wird automatisch in der Steuertabelle angewendet.
Wann läuft der FFO ab? – Der pauschale Freibetrag für Werbungskosten verfällt nicht.
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