Glossar
Aktualisiert am 04/06/2025

Freiwilliges Praktikum (nicht studienbezogen)

Was ist ein freiwilliges Praktikum in Luxemburg? — Ein freiwilliges Praktikum in Luxemburg ("stage volontaire") wird vom Praktikanten initiiert und ist nicht Teil eines Studien- oder Schulprogramms. Es gehört nicht zu einem formellen Lehrplan und kann je nach Bedingungen wie ein Arbeitsverhältnis behandelt werden. Ziel ist es oft, Berufserfahrung zu sammeln, eine neue Karriere zu erkunden oder sich auf eine Stelle vorzubereiten.

Welche Arten freiwilliger Praktika gibt es?

  • Praktikum zur Berufserfahrung: Konzentriert auf Kompetenzaufbau und Vorbereitung auf den Beruf, unterliegt je nach Dauer bestimmten Regeln.
  • Praktikum zur beruflichen Neuorientierung oder Integration: Kann von öffentlichen Stellen wie der ADEM begleitet werden und Teil eines Reintegrationsprogramms sein.
  • Beobachtungspraktikum ohne Studienbezug: Beobachtungspraktika ermöglichen es dem Praktikanten, einen Beruf ohne produktive Aufgaben zu entdecken. Wenn sie nur wenige Tage dauern, können sie die obligatorischen Vergütungspflichten möglicherweise nicht auslösen.

Werden freiwillige Praktikanten bezahlt und wie lange dauert das Praktikum? — Freiwillige Praktika in Luxemburg können bis zu sechs Monate dauern, und Praktikanten müssen vergütet werden, wenn das Praktikum länger als vier Wochen dauert. 
Die Höhe der Vergütung hängt von der Gesamtdauer des Praktikums ab. Praktika, die länger als vier Wochen, aber kürzer als 12 Wochen dauern, müssen mit mindestens 40 % des sozialen Mindestlohns vergütet werden. Wenn das Praktikum mehr als 12 Wochen, aber nicht länger als 26 Wochen dauert, erhöht sich die Mindestvergütung auf 75 % des sozialen Mindestlohns. 
Wenn der Praktikant über eine berufliche Qualifikation oder ein Diplom verfügt, wird der qualifizierte soziale Mindestlohn als Referenz verwendet.

Sind freiwillige Praktika steuer- und sozialversicherungspflichtig? — Ja, bei bezahlten Praktika gelten steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten, wenn die Vergütung den Freibetrag überschreitet. Der Arbeitgeber muss den Praktikanten bei der luxemburgischen Sozialversicherung anmelden.

Ist ein schriftlicher Vertrag für ein freiwilliges Praktikum erforderlich? — Ja, jedes freiwillige Praktikum muss durch eine schriftliche Praktikumsvereinbarung geregelt sein. Sie definiert Ziele, Dauer, Aufgaben und Vergütung und sichert die rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

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