Studentenvertrag

Aktualisiert am 16/07/2026

Definition

Ein Studentenvertrag ist eine besondere Regelung, die es Schülern und Studenten ermöglicht, gegen Bezahlung zu arbeiten und dabei ihren Studentenstatus zu behalten. Das luxemburgische Recht sieht je nach Arbeitszeitraum zwei unterschiedliche Instrumente vor: den Beschäftigungsvertrag während der Schulferien und den befristeten „Studenten"-Arbeitsvertrag für Arbeit während der Schulzeit. Es handelt sich nicht um zwei Varianten desselben Vertrags: Sie unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Natur, der Vergütung, der Sozialversicherung und der steuerlichen Behandlung.

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich im September 2026?
Ab dem 1. September 2026 wird die Schulpflicht von 16 auf 18 Jahre verlängert. In der Praxis betrifft dies den Studentenvertrag außerhalb der Ferien: Ab diesem Datum muss der Student in der Regel 18 Jahre alt sein, um einen solchen abzuschließen (zuvor 16), vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen wie einer Befreiung für Personen ab 16 Jahren mit einem Arbeitsvertrag. Beschäftigungsverträge sind nicht betroffen, das Mindestalter bleibt bei 15 Jahren.
Werden Studentenlöhne besteuert und der Sozialversicherung unterworfen?
Bei Ferienarbeit fallen keine Arbeitnehmer-Sozialbeiträge an (nur der Unfallbeitrag des Arbeitgebers), und der Lohn kann auf jährlichen Antrag des Arbeitgebers bei der Administration des Contributions Directes (ACD) von der Lohnsteuer befreit werden, sofern der Nettostundenlohn unter dem durch großherzogliche Verordnung festgelegten Schwellenwert bleibt. Der Vertrag außerhalb der Ferien wird wie jede Beschäftigung behandelt: voll besteuert und bei allen Zweigen der Sozialversicherung angemeldet.
Wie werden Studenten vergütet?
Die Vergütung hängt vom Vertrag ab. 

Ferienarbeit wird mit 80 % des sozialen Mindestlohns vergütet, der wiederum nach Alter gestaffelt ist (der volle nicht qualifizierte Satz ab 18 Jahren, 80 % davon bei 17-18 Jahren und 75 % bei 15-17 Jahren). Der Vertrag außerhalb der Ferien wird zum vollen anwendbaren sozialen Mindestlohn vergütet, dem nicht qualifizierten Satz oder dem qualifizierten Satz, wenn der Student die Voraussetzungen erfüllt.
Wie viel darf ein Student pro Jahr arbeiten?
Während der Schulferien ist die Dauer auf zwei Monate oder 346 Stunden pro Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) begrenzt. Diese Obergrenze gilt für alle Arbeitgeber und Verträge zusammen, nicht pro Arbeitsstelle, 346 Stunden entsprechen zwei Vollzeitmonaten (2 × 173 Stunden). Jeder Arbeitgeber ist für die Erfassung der in seinem eigenen Unternehmen geleisteten Stunden verantwortlich. Bei Überschreitung der Grenze gilt für die überzähligen Stunden der gewöhnliche Mindestlohn, und die Überschreitung der Grenzen der Studentenbeschäftigung kann die Familie ihr Kindergeld (allocations familiales) kosten.
Wer gilt als Student?
Als Student gilt jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Stichtag ist der Geburtstag) und die regelmäßig als Vollzeitschüler in einer Einrichtung in Luxemburg oder im Ausland eingeschrieben ist, oder deren Einschreibung vor weniger als vier Monaten endete. Im Ausland eingeschriebene Studenten können während der Ferien ihrer eigenen Einrichtung arbeiten, auch wenn diese von den luxemburgischen abweichen, sofern sie eine Schulbescheinigung vorlegen.
Gibt es Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen?
Ja. Arbeitgeber müssen Jugendschutz- und Arbeitsplatzregeln einhalten:

  • Studenten unter 18 Jahren ist Nachtarbeit generell untersagt.
  • Eine medizinische Untersuchung ist nur für körperlich anspruchsvolle oder risikoreiche Rollen erforderlich.
  • Studenten unter 21 müssen schriftliche Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen vor Arbeitsbeginn erhalten.
  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Rolle den gesetzlichen Bedingungen für junge Arbeiter entspricht, insbesondere bezüglich Nachtschichten, gefährlicher Werkzeuge oder schwerer Lasten.
Was ist mit Urlaub und Ruhezeit?
Die Organisation der Arbeitszeit und des Urlaubs für Studentenverträge in Luxemburg wird durch spezifische Vorschriften geregelt, um die Rechte der Studenten zu schützen und ein Gleichgewicht zwischen Arbeit und Studium zu gewährleisten.

  • Urlaub und Abwesenheiten: Studenten haben keinen Anspruch auf die 26 Tage bezahlten Jahresurlaub. Sie können jedoch nach Ermessen des Arbeitgebers für unbezahlten außerordentlichen Urlaub berechtigt sein. Krankheitstage sind generell unbezahlt.

  • Ruhezeiten: Studenten haben Anspruch auf mindestens 12 aufeinanderfolgende Stunden tägliche Ruhezeit, zwei aufeinanderfolgende freie Tage pro Woche (normalerweise einschließlich Sonntag), eine Mindestpause von 30 Minuten bei mehr als 4 Arbeitsstunden pro Tag, und dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche arbeiten, auch nicht während der Ferien, es sei denn, spezifische gesetzliche Ausnahmen gelten.
Was sind die rechtlichen und administrativen Anforderungen?
Der Studentenvertrag muss schriftlich erstellt und spätestens am ersten Arbeitstag unterzeichnet werden. Er muss in drei Exemplaren erstellt werden: eines für den Arbeitgeber, eines für den Studenten und eines für die Arbeitsinspektion (ITM).

Obligatorische Vertragsdetails:
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Studenten
  • Name und Adresse des Arbeitgebers
  • Anfangs- und Enddaten
  • Arbeitsort
  • Stellenbeschreibung
  • Tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten
  • Lohn und Zahlungsbedingungen
  • Unterkunftsdetails, falls zutreffend

Jüngste Änderungen des Arbeitsgesetzes verlangen von Arbeitgebern, detailliertere Informationen in Studentenverträge aufzunehmen, mit Strafen bei Nichteinhaltung (Geldstrafen von 251€ bis 5.000€ pro Arbeitnehmer, verdoppelt bei Wiederholung innerhalb von zwei Jahren).

Wichtig: Das dritte Exemplar muss innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsbeginn bei der ITM eingereicht werden, begleitet von einer Kopie des Studentenausweises. Die Einreichung kann per Post oder über MyGuichet erfolgen. Wenn der Vertrag nicht korrekt oder rechtzeitig formalisiert wird, kann das Arbeitsverhältnis als unbefristeter Vertrag (CDI) umklassifiziert werden, wodurch der Student den vollen Arbeitnehmerstatus erhält.
Welche Arten von Studentenverträgen gibt es?
Die Wahl hängt ausschließlich davon ab, wann der Student arbeitet:

  • Beschäftigungsvertrag (contrat d'occupation d'élève/étudiant): wird nur während der offiziellen Schulferien verwendet. Es handelt sich nicht um einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag. Die Vergütung beträgt 80 % des nach Alter gestaffelten sozialen Mindestlohns, der Student zahlt außer der vom Arbeitgeber getragenen Unfallversicherung keine Sozialbeiträge, und der Lohn kann von der Lohnsteuer befreit werden.
  • Studentenvertrag außerhalb der Ferien (CDD étudiant): wird für Arbeit außerhalb der Schulferien, während der Schulzeit, verwendet. Dabei handelt es sich um einen echten befristeten Arbeitsvertrag, der zum vollen anwendbaren sozialen Mindestlohn vergütet wird, mit vollständiger Anmeldung zur Sozialversicherung und normaler Besteuerung.
Synonyme
Schüler-/Studentenvertrag Studentenbeschäftigung befristete Studentenarbeit

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