Glossar
Aktualisiert am 03/01/2025

Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM)

Was ist der CIM? - Der Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM) ist eine steuerliche Maßnahme für unverheiratete Steuerzahler, die in Steuerklasse 1a eingestuft sind und ein oder mehrere Kinder erziehen. Dieser Kredit zielt darauf ab, die Steuerlast von Alleinerziehenden zu reduzieren und finanzielle Unterstützung zu leisten.

Wer hat Anspruch auf den CIM? - Unverheiratete Steuerpflichtige, die:
  • In Steuerklasse 1a eingestuft sind.
  • Ein oder mehrere Kinder in ihrem Haushalt erziehen und eine Steuerermäßigung für diese Kinder erhalten.
  • Keine gemeinsame Wohnung mit dem anderen Elternteil des Kindes teilen.
Diese Personen können den Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM) erhalten.

Wie hoch ist der CIM?
Für 2024 wird der CIM wie folgt berechnet:
  1. Angepasstes zu versteuerndes Einkommen unter 60.000 €: CIM = 2.505 €.
  2. Angepasstes zu versteuerndes Einkommen zwischen 60.000 € und 105.000 €
    • CIM = 2.505€ − (Angepasstes Einkommen − 60.000) × 0,039
  3. Angepasstes zu versteuerndes Einkommen über 105.000 €: CIM = 750 €.

Für 2025 wurden die CIM-Beträge wie folgt angepasst:
  1. Angepasstes zu versteuerndes Einkommen unter 60.000 €: CIM = 3.504 €.
  2. Angepasstes zu versteuerndes Einkommen zwischen 60.000 € und 105.000 €
    • CIM = 3.504€ − (Angepasstes Einkommen − 60.000) × 0,0612
  3. Angepasstes zu versteuerndes Einkommen über 105.000 €: CIM = 750 €.

Welche Anpassungen gelten für Kindergeld? - Der CIM wird um 50 % der kinderbezogenen Zulagen gekürzt, die folgende Beträge überschreiten:
  • 2024: 2.424 € jährlich oder 202 € monatlich.
  • 2025: 2.712 € jährlich oder 226 € monatlich.
Renten und Familienleistungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Wie erhält man den CIM? - Geben Sie Ihren Status als alleinerziehend in Ihrer Steuererklärung an. Der CIM kann auch direkt vom Arbeitgeber oder der Rentenkasse einbehalten werden.

Wann verfällt der CIM? - Der CIM verfällt, wenn der Steuerpflichtige nicht mehr als alleinerziehend gilt oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt.
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