Glossar
Aktualisiert am 07/03/2025

Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn (CISSM)

Was ist der CISSM? — Der CISSM (Crédit d'Impôt Salaire Social Minimum) ist eine Steuergutschrift in Luxemburg, die entwickelt wurde, um die Steuerlast für Arbeitnehmer mit Mindestlohn zu reduzieren oder zu eliminieren. Dieser Mechanismus spiegelt die progressive Steuerpolitik Luxemburgs wider, die darauf abzielt, einkommensschwache Haushalte zu unterstützen und ihre Kaufkraft zu erhöhen.

Wie funktioniert der CISSM? — Der CISSM wird auf Grundlage Ihres hypothetischen monatlichen Bruttolohns berechnet und berücksichtigt Ihre Arbeitsstunden im Verhältnis zu einer Vollzeitbeschäftigung. Er wird automatisch auf die Gehaltsabrechnungen berechtigter Arbeitnehmer angewendet und reduziert direkt die Höhe der Quellensteuer.

Gilt der CISSM für Teilzeitverträge? — Ja, der CISSM gilt für Teilzeitbeschäftigte, aber der Betrag wird proportional zum Verhältnis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung (173 Stunden pro Monat) berechnet.

Wer ist für den CISSM berechtigt?
  • Arbeitnehmer, die einem luxemburgischen Sozialversicherungssystem angehören.
  • Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttolohn innerhalb des berechtigten Lohnbereichs für das laufende Jahr.
  • Sowohl Ansässige als auch Nicht-Ansässige können anspruchsberechtigt sein.

Warum ist der CISSM wichtig? — Der CISSM neutralisiert effektiv die Steuerbelastung für Mindestlohnempfänger, erhöht ihr Nettoeinkommen und ihre Kaufkraft. Er stellt ein wichtiges Element der Bemühungen Luxemburgs dar, eine gerechte Besteuerung zu gewährleisten und Einkommensungleichheiten zu reduzieren.

Was tun, wenn der CISSM nicht auf meiner Gehaltsabrechnung angewendet wird? — Wenn der CISSM auf Ihrer Gehaltsabrechnung fehlt, überprüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Ihre Steuerkarte vorliegen hat. Stellen Sie sicher, dass sie über MyGuichet.lu eingereicht wurde. Wenn das Problem weiterhin besteht, wenden Sie sich an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers oder an die luxemburgischen Steuerbehörden (Administration des Contributions Directes) für Unterstützung.

Entwicklung des CISSM

2019: Einführung des CISSM
  • Berechtigter Lohnbereich:
    • 1500€ bis 2500€: 70€/Monat
    • 2500€ bis 3000€: Abnehmender Betrag berechnet als: CISSM = 70 / 500 × [3000 − Hypothetischer Monatlicher Bruttolohn]

  • Keine Gutschrift für:
    • Löhne unter 1500€
    • Löhne über 3000€

2022: Anpassung der Lohngrenzen

  • Berechtigter Lohnbereich:
    • 1800€ bis 3000€: 70€/Monat
    • 3000€ bis 3600€: Abnehmender Betrag berechnet als: CISSM = 70 / 600 × [3600 − Hypothetischer Monatlicher Bruttolohn]

  • Keine Gutschrift für:
    • Löhne unter 1800€
    • Löhne über 3600€

2024: Beibehaltung der Grenzen
  • Keine wesentlichen Änderungen gegenüber 2022.
  • Die Gutschrift bleibt auf 70€/Monat begrenzt, mit unveränderten Lohngrenzen.

2025: Erhöhung und Erweiterung
  • Neue Beträge:
    • 1800€ bis 3000€: 81€/Monat
    • 3000€ bis 3600€: Abnehmender Betrag berechnet als: CISSM = 81 / 600 × [3600 − Hypothetischer Monatlicher Bruttolohn]

  • Einbeziehung der Steuerklasse 1:
    • Arbeitnehmer mit Mindestlohn in Steuerklasse 1 profitieren nun von vollständiger Steuerneutralität.

  • Keine Gutschrift für:
    • Löhne unter 1800€
    • Löhne über 3600€

Kann der CISSM mit anderen Steuergutschriften kombiniert werden? — Der CISSM kann mit anderen Steuergutschriften wie dem CIS (Crédit d'Impôt Salarié) und dem CIM (Crédit d'Impôt Monoparental) kombiniert werden, wenn zutreffend. Diese Gutschriften werden separat berechnet und angewendet.

Wie unterscheidet sich der CISSM vom CIS? — Während beide Steuergutschriften für Arbeitnehmer sind, zielt der CISSM speziell auf Arbeitnehmer ab, die im Bereich des sozialen Mindestlohns verdienen, während der CIS (Crédit d'Impôt Salarié) für eine breitere Palette von Löhnen gilt und anders berechnet wird.

Synonyme: Mindestlohn-Steuergutschrift, Steuerentlastung für Mindestlohn, Steuergutschrift für Geringverdiener.
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