Glossar
Aktualisiert am 28/05/2024

Fahrtkosten (FD)

Was sind die FD? – Die Fahrtkosten (FD) sind eine vom Staat eingerichtete Steuervergünstigung, mit der die Kosten für Fahrten, insbesondere für Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz des Arbeitnehmers, pauschal erstattet werden.

Wer hat Anspruch auf die FD? – Jeder, der in Luxemburg arbeitet, hat Anspruch darauf.

Was ist der Betrag der FD? – Die Fahrtkosten werden auf der Basis der Entfernung in Kilometern (Entfernungseinheiten) zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsort berechnet.

Die Entfernungskilometer werden mit 99 € multipliziert, um den Jahresbetrag der Fahrtkosten zu erhalten. Die ersten 4 Entfernungseinheiten, die jeweils 99 € oder insgesamt 396 € entsprechen, werden bei dieser Berechnung jedoch nicht berücksichtigt.

Wie erhalte ich die FD? – Die Fahrtkosten werden von der Steuerverwaltung bei der Eintrittsmeldung des Arbeitnehmers oder bei einer Änderung der Adresse oder des Arbeitsortes, die der Arbeitnehmer mitteilt, automatisch ermittelt.

Wann verfallen die FD? – Grundsätzlich verfallen die Fahrtkosten nicht, sie können aber nur geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer in Luxemburg arbeitet.
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