Sonderausgaben (DS)

Aktualisiert am 18/06/2024

Definition

Was sind DS? – Zu den Sonderausgaben (DS) gehören :

  • Rückstände von Renten und dauernden Lasten, die aufgrund einer besonderen Verpflichtung geschuldet werden.
  • Renten, die im Rahmen einer Scheidung gezahlt werden
  • Schuldzinsen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Verbraucherdarlehen stehen und Autos, bewegliche Güter usw. finanzieren.
  • Versicherungsbeiträge und -prämien :
    • Persönlich gezahlte Beiträge aufgrund einer Versicherung bei einem luxemburgischen Sozialversicherungssystem oder einem anerkannten ausländischen gesetzlichen System
    • Beiträge, die persönlich aufgrund einer Zusatzrentenversicherung (LRCP) gemäß dem Gesetz vom 8. Juni 1999 gezahlt werden.
    • Beiträge und Versicherungsprämien, die an private Gesellschaften gezahlt werden, und Beiträge, die an Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit gezahlt werden
    • Beiträge, die an Bausparkassen gezahlt werden
    • Ausgaben, die zum Zweck der Altersvorsorge getätigt werden
  • Zuwendungen und Spenden
  • der Übertrag von Verlustvorträgen

Wer hat Anspruch auf DS? – Jeder, der eine Einkommensteuererklärung abgibt.

Was ist der Betrag für DS? – Der absetzbare Betrag für Sonderausgaben variiert je nach Art der Ausgabe und dem absetzbaren pauschalen Minimum/Maximum der Ausgabe. Eine Liste mit den Mindestbeträgen finden Sie hier: https://impotsdirects.public.lu/fr/az/d/depens_spe.html

Wie erhält man die DS? – Sie können den Sonderausgabenabzug erhalten, indem Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und alle Ihre Sonderausgaben geltend machen.

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