Sportlicher Urlaub
Aktualisiert am 01/07/2025Definition
Was ist Sporturlaub? — Sporturlaub wird Spitzensportlern, Trainern und Schiedsrichtern gewährt, die Luxemburg bei internationalen Wettkämpfen vertreten oder die eine Auszeit zur Vorbereitung und zum Training benötigen. Diese Art von Urlaub wird vom Sportministerium geregelt und genehmigt.
Wie lange dauert der Sporturlaub? — Die kumulative Dauer des Sporturlaubs ist auf maximal 40 Tage pro Jahr begrenzt. Für Athleten mit besonderen Projekten und ihre technischen Betreuer kann die Dauer jedoch nach Maßgabe des Sportministers variieren.
Wozu dient der Sporturlaub? — Zur Unterstützung der luxemburgischen Vertretung bei nationalen und internationalen Sportwettbewerben.
Wird der Sporturlaub bezahlt? — Der Sporturlaub ist unbezahlt, es sei denn, es gibt eine besondere Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Wie beantrage ich einen Sporturlaub? — Der Antrag muss mindestens einen Monat vor der Sportveranstaltung beim Sportministerium eingereicht werden. Der Antrag sollte von dem betreffenden Sportverband, -verein oder -verband gestellt werden und muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers enthalten, in der eine grundsätzliche Zustimmung zu dem beantragten Urlaub bestätigt wird.
Kann der Arbeitgeber den Sporturlaub ablehnen? — Ja, der Arbeitgeber kann den Sporturlaub ablehnen, wenn die Abwesenheit des Arbeitnehmers den Betrieb des Unternehmens oder den öffentlichen Dienst erheblich beeinträchtigen würde. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die möglichen Auswirkungen zu bewerten, bevor er die Genehmigung erteilt.
Wie lange dauert der Sporturlaub? — Die kumulative Dauer des Sporturlaubs ist auf maximal 40 Tage pro Jahr begrenzt. Für Athleten mit besonderen Projekten und ihre technischen Betreuer kann die Dauer jedoch nach Maßgabe des Sportministers variieren.
Wozu dient der Sporturlaub? — Zur Unterstützung der luxemburgischen Vertretung bei nationalen und internationalen Sportwettbewerben.
Wird der Sporturlaub bezahlt? — Der Sporturlaub ist unbezahlt, es sei denn, es gibt eine besondere Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Wie beantrage ich einen Sporturlaub? — Der Antrag muss mindestens einen Monat vor der Sportveranstaltung beim Sportministerium eingereicht werden. Der Antrag sollte von dem betreffenden Sportverband, -verein oder -verband gestellt werden und muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers enthalten, in der eine grundsätzliche Zustimmung zu dem beantragten Urlaub bestätigt wird.
Kann der Arbeitgeber den Sporturlaub ablehnen? — Ja, der Arbeitgeber kann den Sporturlaub ablehnen, wenn die Abwesenheit des Arbeitnehmers den Betrieb des Unternehmens oder den öffentlichen Dienst erheblich beeinträchtigen würde. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die möglichen Auswirkungen zu bewerten, bevor er die Genehmigung erteilt.
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