Sozialparameter für Selbstständige

Die Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und der Mindestlohn, die derzeit für Selbstständige gelten.

Ab 1. Juni 2026 · Index 992,24

Dieselben Werte, die der Beitragsrechner verwendet, abgestimmt auf den Hauptbereich Sozialparameter. Sie ändern sich mit der Lohnindexierung.

Beitragssätze

Rentenversicherung

17,00 %

Krankenversicherung

5,60% Sachleistungen + 0,50% Geldleistungen

6,10 %

Unfallversicherung

Bonus-Malus-Faktor 0,85 / 1,00 / 1,10 / 1,30 / 1,50

0,65 % × BM

Pflegeversicherung

Auf das Einkommen nach einem Freibetrag von 692,83 €, ohne Obergrenze

1,40 %

Arbeitgebermutualität

Freiwillig, nach Risikoklasse, Lohnfortzahlung bei Krankheit

0,23-2,66 %

Vollständig von den Selbstständigen getragen, ohne Arbeitgeberanteil - insgesamt 25,15 % der Bemessungsgrundlage bei Bonus-Malus 1.0, ohne die freiwillige Arbeitgebermutualität.

Bemessungsgrundlage

Monatliches Minimum (Untergrenze)

Kranken, Rente, Unfall - der nicht qualifizierte SSM

2.771,33 €

Monatliches Maximum (Obergrenze)

Kranken, Rente, Unfall - 5× der SSM

13.856,65 €

Jährliches Maximum

12× die monatliche Obergrenze

166.279,80 €

Bemessungsgrundlage Pflege

Weder Unter- noch Obergrenze, Freibetrag von 692,83 €

Ohne Obergrenze

Sozialer Mindestlohn (SSM)

Nicht qualifizierter Arbeitnehmer (18+)

16,0192 € pro Stunde

2.771,33 €/Mon.

Qualifizierter Arbeitnehmer

3.325,59 €/Mon.

Referenzindex

992,24

Anmeldung

  • Melden Sie Ihre Tätigkeit innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme bei der CCSS an.
  • Die Beiträge sind vorläufig und werden monatlich in Rechnung gestellt, mit rund zwei Monaten Verzögerung. Bei der Erstanmeldung legt die CCSS sie auf Basis des SSM fest, es sei denn, Sie geben ein voraussichtliches Jahreseinkommen an; sie berechnet sie neu, sobald das Steueramt Ihre endgültige Steuerveranlagung ausgestellt hat.
  • Die Bemessungsgrundlage ist Ihr berufliches Bruttoeinkommen, zusammengefasst über alle Ihre Tätigkeiten.
  • Unter einem Drittel des SSM (923,78 €/Monat) können Sie eine Befreiung von der Anmeldung beantragen, sind dann aber gegen kein Risiko abgesichert.
  • Eine Nebentätigkeit neben einer Anstellung wird auf Ihr tatsächliches Einkommen erhoben, mindestens aber auf ein Drittel des SSM (923,78 €/Monat).

Quelle: CCSS und FEDIL. Sätze und Schwellenwerte werden regelmäßig und mit der Lohnindexierung angepasst. Der Pflegebeitrag hat keine Obergrenze.