Sozialparameter für Selbstständige
Die Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und der Mindestlohn, die derzeit für Selbstständige gelten.
Ab 1. Juni 2026 · Index 992,24
Dieselben Werte, die der Beitragsrechner verwendet, abgestimmt auf den Hauptbereich Sozialparameter. Sie ändern sich mit der Lohnindexierung.
Beitragssätze
Rentenversicherung
17,00 %
Krankenversicherung
5,60% Sachleistungen + 0,50% Geldleistungen
6,10 %
Unfallversicherung
Bonus-Malus-Faktor 0,85 / 1,00 / 1,10 / 1,30 / 1,50
0,65 % × BM
Pflegeversicherung
Auf das Einkommen nach einem Freibetrag von 692,83 €, ohne Obergrenze
1,40 %
Arbeitgebermutualität
Freiwillig, nach Risikoklasse, Lohnfortzahlung bei Krankheit
0,23-2,66 %
Vollständig von den Selbstständigen getragen, ohne Arbeitgeberanteil - insgesamt 25,15 % der Bemessungsgrundlage bei Bonus-Malus 1.0, ohne die freiwillige Arbeitgebermutualität.
Bemessungsgrundlage
Monatliches Minimum (Untergrenze)
Kranken, Rente, Unfall - der nicht qualifizierte SSM
2.771,33 €
Monatliches Maximum (Obergrenze)
Kranken, Rente, Unfall - 5× der SSM
13.856,65 €
Jährliches Maximum
12× die monatliche Obergrenze
166.279,80 €
Bemessungsgrundlage Pflege
Weder Unter- noch Obergrenze, Freibetrag von 692,83 €
Ohne Obergrenze
Sozialer Mindestlohn (SSM)
Nicht qualifizierter Arbeitnehmer (18+)
16,0192 € pro Stunde
2.771,33 €/Mon.
Qualifizierter Arbeitnehmer
3.325,59 €/Mon.
Referenzindex
992,24
Anmeldung
- Melden Sie Ihre Tätigkeit innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme bei der CCSS an.
- Die Beiträge sind vorläufig und werden monatlich in Rechnung gestellt, mit rund zwei Monaten Verzögerung. Bei der Erstanmeldung legt die CCSS sie auf Basis des SSM fest, es sei denn, Sie geben ein voraussichtliches Jahreseinkommen an; sie berechnet sie neu, sobald das Steueramt Ihre endgültige Steuerveranlagung ausgestellt hat.
- Die Bemessungsgrundlage ist Ihr berufliches Bruttoeinkommen, zusammengefasst über alle Ihre Tätigkeiten.
- Unter einem Drittel des SSM (923,78 €/Monat) können Sie eine Befreiung von der Anmeldung beantragen, sind dann aber gegen kein Risiko abgesichert.
- Eine Nebentätigkeit neben einer Anstellung wird auf Ihr tatsächliches Einkommen erhoben, mindestens aber auf ein Drittel des SSM (923,78 €/Monat).
Quelle: CCSS und FEDIL. Sätze und Schwellenwerte werden regelmäßig und mit der Lohnindexierung angepasst. Der Pflegebeitrag hat keine Obergrenze.