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Akademisches Praktikum - Luxemburg 2008

Vom Studienprogramm gefordert - tripartite Vereinbarung zwischen Schule, Studierendem und Arbeitgeber.

Akademisches Praktikum

Teil eines offiziellen Studienprogramms - die Schule stellt eine tripartite Vereinbarung aus, die Umfang, Dauer und Lernziele festlegt.

Meist unbezahlt

Die tripartite Vereinbarung muss vor Beginn des Praktikums vorliegen. Die Schule stellt die Vereinbarung aus - der Arbeitgeber leitet sie nicht einseitig ein.

Vergütung

Optional

Kein gesetzliches Minimum - der Arbeitgeber kann eine Aufwandsentschädigung zahlen

Sozialabgaben

Nicht erforderlich

Außer bei Vergütung über der SSM-Schwelle

Maximale Dauer

6 Monate

An die Programmphase angepasst

Vereinbarung

Tripartit

Schule + Studierender + Arbeitgeber müssen alle unterschreiben

Steuer

Keine

Wenn unbezahlt oder unter der steuerpflichtigen Schwelle

Schriftliche Bewertung

Erforderlich

Wenn das Praktikum 4 Wochen überschreitet

Die Vergütungen folgen dem sozialen Mindestlohn. Wählen Sie ein Jahr, um die geltenden Beträge zu sehen:

Vergleich der vier Typen - 2008

Basierend auf SSM 1.609,53 €

Typ Vergütung Sozialabgaben Dauer Vereinbarung
Akademisch Optional Keine (wenn unbezahlt) <= 6 Monate Tripartit
Freiwillig 643,81 € - 1.207,15 € Volle CCSS bei Vergütung <= 6 Monate Bilateral
Orientierung Keine Keine Wenige Tage-1 Woche Einfache schriftliche
Ausbildung 531,14 € - 804,77 € Volle CCSS 2-3 Jahre Ausbildungsvertrag

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