Akademisches Praktikum - Luxemburg
Vom Studienprogramm gefordert - tripartite Vereinbarung zwischen Schule, Studierendem und Arbeitgeber.
Akademisches Praktikum
Teil eines offiziellen Studienprogramms - die Schule stellt eine tripartite Vereinbarung aus, die Umfang, Dauer und Lernziele festlegt.
Meist unbezahltDie tripartite Vereinbarung muss vor Beginn des Praktikums vorliegen. Die Schule stellt die Vereinbarung aus - der Arbeitgeber leitet sie nicht einseitig ein.
Vergütung
Optional
Kein gesetzliches Minimum - der Arbeitgeber kann eine Aufwandsentschädigung zahlen
Sozialabgaben
Nicht erforderlich
Außer bei Vergütung über der SSM-Schwelle
Maximale Dauer
6 Monate
An die Programmphase angepasst
Vereinbarung
Tripartit
Schule + Studierender + Arbeitgeber müssen alle unterschreiben
Steuer
Keine
Wenn unbezahlt oder unter der steuerpflichtigen Schwelle
Schriftliche Bewertung
Erforderlich
Wenn das Praktikum 4 Wochen überschreitet
Die Vergütungen folgen dem sozialen Mindestlohn. Wählen Sie ein Jahr, um die geltenden Beträge zu sehen:
Vergleich der vier Typen - 2026
Basierend auf SSM 2.771,33 €
| Typ | Vergütung | Sozialabgaben | Dauer | Vereinbarung |
|---|---|---|---|---|
| Akademisch | Optional | Keine (wenn unbezahlt) | <= 6 Monate | Tripartit |
| Freiwillig | 1.108,53 € - 2.078,50 € | Volle CCSS bei Vergütung | <= 6 Monate | Bilateral |
| Orientierung | Keine | Keine | Wenige Tage-1 Woche | Einfache schriftliche |
| Ausbildung | 914,54 € - 1.385,67 € | Volle CCSS | 2-3 Jahre | Ausbildungsvertrag |
Häufig gestellte Fragen
Ist die Vergütung steuerpflichtig?
Welche Unterlagen muss der Arbeitgeber aufbewahren?
Kann ein akademisches Praktikum direkt zu einem Arbeitsvertrag führen?
Was ist eine tripartite Vereinbarung und wer unterzeichnet sie?
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