Aktualisiert am
02/12/2025
Affiliation - CCSS
Was ist die CCSS-Affiliation? - Die CCSS-Affiliation bezeichnet den obligatorischen Registrierungsprozess beim Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS), der zentralen Sozialversicherungsverwaltung Luxemburgs. Diese Registrierung integriert Einzelpersonen in das umfassende Sozialversicherungssystem Luxemburgs und bietet Schutz gegen verschiedene Risiken wie Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Alter, Invalidität und Pflegebedürftigkeit.
Wer muss sich beim CCSS affiliieren? - Jede Person, die in Luxemburg einer bezahlten Beschäftigung nachgeht, muss sich beim CCSS affiliieren, unabhängig davon, ob sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tätig ist. Grenzgänger, die in Nachbarländern wohnen, aber in Luxemburg arbeiten, sind ebenfalls zur Affiliation verpflichtet. Studenten und Gelegenheitsarbeiter können sich unter bestimmten Bedingungen affiliieren, während Familienangehörige über die Hauptversicherte Person von einer Mitversicherung profitieren können.
Wie funktioniert der Affiliationsprozess für Arbeitnehmer? - Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber den Affiliationsprozess, indem er innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Eintrittserklärung beim CCSS einreicht. Dies kann elektronisch über das SECUline-System mittels des DECAFF-Verfahrens oder per Papierformular erfolgen. Nach der Registrierung erhalten sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber eine automatische Bestätigung, und dem Arbeitnehmer wird eine 13-stellige nationale Identifikationsnummer (Matrikelnummer) zugewiesen, die während seiner Zeit im luxemburgischen System als Sozialversicherungsnummer dient.
Welche Vorteile bietet die CCSS-Affiliation? - Die Affiliation gewährt Zugang zum umfassenden sozialen Schutzsystem Luxemburgs. Dies umfasst die Kranken- und Mutterschaftsversicherung mit Erstattung von Arztkosten und Rezepten, Rentenbeiträge für Altersleistungen, Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfällen, Pflegeversicherung für Pflegesituationen sowie Geldleistungen während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft. Familienangehörige, die von der hauptversicherten Person abhängig sind, erhalten automatisch Mitversicherungsschutz für Gesundheitsleistungen.
Wie ist das Verfahren für Selbstständige? - Selbstständige müssen die Verantwortung für ihre Affiliation selbst übernehmen, indem sie innerhalb von acht Tagen nach Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit ein Erklärungsformular beim CCSS einreichen. Selbstständige sind für die meisten Sozialversicherungsrisiken versichert, können sich aber freiwillig bei der Arbeitgebergegenseitigkeitsversicherung (Mutualité des employeurs) anmelden, um während Krankheitszeiten Einkommensersatz zu erhalten. Personen mit einem Berufseinkommen unter einem Drittel des Mindestlohns können eine Befreiung von bestimmten Versicherungspflichten beantragen.
Was geschieht nach erfolgreicher Affiliation? - Nach der Registrierung stellt das CCSS der affiliierten Person eine Bestätigungsdokumentation an ihre offizielle Adresse aus, einschließlich ihrer 13-stelligen nationalen Identifikationsnummer. Die Person wird der entsprechenden Krankenkasse zugewiesen, basierend auf ihrem Beschäftigungssektor: der Caisse Nationale de Santé für Beschäftigte des privaten Sektors, spezialisierten Kassen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes oder sektorspezifischen Kassen für Eisenbahnangestellte. Eine Sozialversicherungskarte mit der nationalen Identifikationsnummer wird ausgestellt und muss beim Zugang zu Gesundheitsleistungen oder bei Kontakten mit Sozialversicherungsstellen vorgelegt werden.
Kann die Affiliation beendet oder geändert werden? - Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen Arbeitgeber innerhalb von acht Tagen nach Vertragsende eine Austrittserklärung beim CCSS einreichen. Die affiliierte Person erhält eine Bestätigung der Desaffiliation und hat möglicherweise Optionen, den Versicherungsschutz durch freiwillige Affiliation, Mitversicherung über ein Familienangehöriges oder vorübergehende Fortführung der Gesundheitsrechte unter bestimmten Bedingungen aufrechtzuerhalten. Änderungen des Beschäftigungsstatus, wie der Übergang vom Arbeitnehmer zum Selbstständigen oder Änderungen der beruflichen Verantwortlichkeiten, erfordern neue Erklärungen zur Aktualisierung der Affiliationsunterlagen mit genauen Informationen.
Synonyme: Sozialversicherungsregistrierung, CCSS-Anmeldung, Sozialschutzaffiliation, luxemburgische Sozialversicherungsmitgliedschaft