Aktualisiert am
18/06/2024
Sonderausgaben (DS)
Was sind DS? – Zu den Sonderausgaben (DS) gehören :
- Rückstände von Renten und dauernden Lasten, die aufgrund einer besonderen Verpflichtung geschuldet werden.
- Renten, die im Rahmen einer Scheidung gezahlt werden
- Schuldzinsen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Verbraucherdarlehen stehen und Autos, bewegliche Güter usw. finanzieren.
- Versicherungsbeiträge und -prämien :
- Persönlich gezahlte Beiträge aufgrund einer Versicherung bei einem luxemburgischen Sozialversicherungssystem oder einem anerkannten ausländischen gesetzlichen System
- Beiträge, die persönlich aufgrund einer Zusatzrentenversicherung (LRCP) gemäß dem Gesetz vom 8. Juni 1999 gezahlt werden.
- Beiträge und Versicherungsprämien, die an private Gesellschaften gezahlt werden, und Beiträge, die an Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit gezahlt werden
- Beiträge, die an Bausparkassen gezahlt werden
- Ausgaben, die zum Zweck der Altersvorsorge getätigt werden
- Zuwendungen und Spenden
- der Übertrag von Verlustvorträgen
Wer hat Anspruch auf DS? – Jeder, der eine Einkommensteuererklärung abgibt.
Was ist der Betrag für DS? – Der absetzbare Betrag für Sonderausgaben variiert je nach Art der Ausgabe und dem absetzbaren pauschalen Minimum/Maximum der Ausgabe. Eine Liste mit den Mindestbeträgen finden Sie hier: https://impotsdirects.public.lu/fr/az/d/depens_spe.html
Wie erhält man die DS? – Sie können den Sonderausgabenabzug erhalten, indem Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und alle Ihre Sonderausgaben geltend machen.