Aktualisiert am
27/11/2025
Ausgangsmeldung – CCSS
Was ist eine Ausgangsmeldung (CCSS)? — Eine Ausgangsmeldung (déclaration de sortie) ist eine obligatorische Meldung, die an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) übermittelt wird, um die Beendigung eines Arbeitsvertrags oder die Einstellung einer selbstständigen Tätigkeit zu melden. Diese Meldung beendet formell die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers oder Selbstständigen zum luxemburgischen Sozialversicherungssystem und gewährleistet den ordnungsgemäßen administrativen Abschluss der Sozialversicherungsdeckung.
Wer muss eine Ausgangsmeldung einreichen? — Arbeitgeber im privaten und öffentlichen Sektor müssen für jeden Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag endet, eine Ausgangsmeldung einreichen. Selbstständige (indépendants) müssen ebenfalls ihre eigene Ausgangsmeldung einreichen, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit beenden. Die Verpflichtung gilt für alle Arbeitnehmer, die zuvor beim luxemburgischen Sozialversicherungssystem angemeldet waren, einschließlich Ansässiger, Grenzgänger und befristeter Beschäftigter.
Was ist die Frist für die Einreichung einer Ausgangsmeldung? — Die Ausgangsmeldung muss innerhalb von 8 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses oder der Einstellung der Tätigkeit beim CCSS eingehen. Das Austrittsdatum entspricht dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses oder dem letzten Tag der gesetzlichen Kündigungsfrist. Verspätete Einreichungen über eine Toleranzfrist von 30 Tagen hinaus unterliegen Verwaltungsstrafen von 50 Euro pro Monat Verspätung, begrenzt auf
2.500 Euro.
Wie kann eine Ausgangsmeldung eingereicht werden? — Arbeitgeber und Selbstständige können Ausgangsmeldungen auf zwei Arten einreichen:
- Elektronisch über SECUline mit dem DECAFF-Verfahren für Arbeitnehmer (empfohlene Methode für Schnelligkeit und Zuverlässigkeit)
- Papierformular durch Ausfüllen des offiziellen Austrittserklärungsformulars, das auf der CCSS-Website verfügbar ist
Für Selbstständige muss ein spezifisches Ausgangsmeldungsformular für unabhängige Arbeitnehmer verwendet werden. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer automatisch eine Bestätigung der Abmeldung.
Wann sollte KEINE Ausgangsmeldung eingereicht werden? — Es sollte keine Ausgangsmeldung während Krankheitsurlaubs- oder Mutterschaftsurlaubszeiten eingereicht werden, wenn der Arbeitnehmer eine Entschädigung von einer Krankenkasse (caisse de maladie) erhält. Die Ausgangsmeldung sollte erst nach Ende dieser entschädigten Abwesenheitszeiten eingereicht werden, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. Dies gilt auch für Beschäftigte des öffentlichen Sektors, die von einer unbegrenzten Gehaltszahlung profitieren.
Welche Informationen werden in einer Ausgangsmeldung benötigt? — Die Ausgangsmeldung muss die nationale Matrikelnummer des Arbeitnehmers, die Matrikelnummer des Arbeitgebers, das genaue Austrittsdatum (letzter Arbeitstag oder Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist) und den Grund für die Beendigung enthalten. Für Arbeitnehmer, die in mehreren Ländern arbeiten, können auch Details zu Arbeitsorten erforderlich sein. Eine genaue Eingabe verhindert die Ablehnung über die AFFRET-Fehlerdatei.
Was sind die Folgen, wenn keine Ausgangsmeldung eingereicht wird? — Die Nichteinreichung einer Ausgangsmeldung führt zur fortgesetzten Sozialversicherungszugehörigkeit, was zu fortlaufenden Beitragspflichten für Arbeitgeber führt, selbst nach Ende der Beschäftigung. Zu den Verwaltungsstrafen gehören Bußgelder von 50 Euro pro Monat Verspätung (maximal 2.500 Euro) über die 30-tägige Toleranzfrist hinaus. Der Arbeitnehmer kann auch Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeitslosengeld oder neuer Sozialversicherungsdeckung ohne ordnungsgemäße Abmeldebestätigung haben.
Synonyme: Austrittserklärung, Abmeldeerklärung, Kündigungserklärung, Sozialversicherungs-Austrittsmeldung